Erstellt am 07.02.2017 um 13:03 Uhr von Lowrider
Wieso mit 8 Mitgliedern? Theoretisch mit 7 BRM.
Theoretisch seid ihr mit 4 Leuten noch Beschlussfähig. Allerdings ist das so ziemlich fragwürdig.
Ich würde im Betriebsrat die Auflösung des Gremiums beantragen und eine unverzügliche Neuwahl anstreben. Je nach dem, wann dann gewählt wird, steht die nächste Neuwahl nächstes Jahr an oder eben erst wieder 2022.
Erstellt am 07.02.2017 um 13:12 Uhr von Challenger
Tach auch,
1. Nach §9 BetrVG besteht eein BR bei 101-200 wahlberechtigten AN aus 7 Mitgliedern.
Er besteht bei allen anderen Konsterlationen immer nur aus einer ungeraden Zahl.
2. Der BR ist auch mit 4 Mitgliedern immer noch beschlußfähig. (Restmandat)
3. Nach §13 Abs.2 Nr.2 BetrVG ist der Br neu zu wählen. Demzufolge habt Ihr unverzüglich
einen Wahlvorstand zu wählen. (Mindestens 3 Mitglieder)
4. Wenn der neue BR gewählt wurde und die Amtszeit weniger als ein Jahr zum nächstmöglichen Wahltermin 2018 beträgt, dann "regiert" er bis 2022 durch.
Erstellt am 07.02.2017 um 13:29 Uhr von Pjöööng
Da hier das vereinfachte Wahlverfahren ja wohl nicht in Frage kommt geht die reguläre Amtszeit des jetzt zu wählenden Betriebsrates bis 2022, ohne wenn und aber.
Erstellt am 07.02.2017 um 15:29 Uhr von gironimo
>sollte evtl. Neuwahlen in Betracht gezogen werden<
Es müssen Neuwahlen stattfinden (wie hier schon geschrieben wurde).
Also am Besten gleich auf die nächste Tagesordnung: Bestellung eines Wahlvorstands für Betriebsratswahlen.
Erstellt am 07.02.2017 um 16:39 Uhr von simser
Ich möchte mich für die hilfreichen Antworten bedanken.
Kann jetzt mit den verbliebenen Mitgliedern beraten und notwendige Schritte auf den Weg bringen.
Vielen dank.