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Vorzeitige BR-Neuwahlen da MA-Anzahl vor Ablauf von 24 Mon. gestiegen ist

E
Eule
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen, wir haben im Mai 2006 turnusgemäß einen 7-köpfigen BR neu gewählt mit 146 MA. Lt. § 13 Abs. 2 BetrVG ist der BR neu zu wählen, wenn mit Ablauf von 24 Mon. die MA-Zahl min. um 50 MA gestiegen ist. Dies ist bald der Fall, denn wir sind jetzt bereits 190 MA. Bei 196 MA muss also neu gewählt werden. Muss der BR die MA-Zahl im Auge behalten oder der AG? Muss der BR bei Einstellung des 197 MA sofort einen Wahlausschuss gründen oder schon bei 196? Ich hoffe, es kann mir da jemand helfen.

Ein schönes WE wünscht Eule

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Community-Antworten (2)

RH
Robin H

07.09.2007 um 16:55 Uhr

Eule, wenn ihr im Mai 2006 (nehmen wir mal an am 8. Mai 2006) gewählt habt, dann erfolgt die Prüfung nach § 13 (2) Nr.1 BetrVG genau einmal, nämlich am 9. Mai 2008. Genau an diesem Tag müssen BEIDE Bedingungen des § 13 (2) Nr.1 erfüllt sein.

Wenn ihr also genau am 9. Mai 2008 eine Belegschaftsstärke von mindestens 219 AN erreicht habt, dann müßt ihr neu wählen.

Danach wird bis zur Regelwahl im Jahre 2010 nicht mehr nach dieser Regel überprüft.

Es ist aber nirgends sanktioniert, wenn ihr dann nicht wählt.

W
Waschbär

07.09.2007 um 17:02 Uhr

Robin H,

bitte sei so gut und hinterlege bitte bei Bei Rückfragen möchte ich per E-Mail benachrichtigt werden einen Hacken und deine E-Mali add. Ich muss dir etwas sagen was von grösst möglicher wichtigkeit ist , ist kein Witz ,ist ernst :-/

L.G

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