Hallo BR-Kollegen,
wir haben im Mai 2006 turnusgemäß einen 7-köpfigen BR neu gewählt mit 146 MA.
Lt. § 13 Abs. 2 BetrVG ist der BR neu zu wählen, wenn mit Ablauf von 24 Mon. die MA-Zahl min. um 50 MA gestiegen ist. Dies ist bald der Fall, denn wir sind jetzt bereits 190 MA. Bei 196 MA muss also neu gewählt werden.
Muss der BR die MA-Zahl im Auge behalten oder der AG? Muss der BR bei Einstellung des 197 MA sofort einen Wahlausschuss gründen oder schon bei 196?
Ich hoffe, es kann mir da jemand helfen.

Ein schönes WE wünscht Eule