Danke erstmal für eure Antworten.

Habe heute mal beim Durchstudieren des Betriebsverf.gesetzes den § 13 gelesen und dabei entdeckt, das wir schon längst hätten Neuwahlen haben müssen, da wir nach Ablauf der 24 Monaten (seit Amtszeit des BRs) Neueinstellungen vorgenommen haben (mind. 50 )und das unser bestehende BR nicht beachtet hat.

Auch rückt kein Mitglied bei Ihnen nach, ich meine sie müssen 11 Mitglieder sein und mit 9 Mitgliedern sind sie nur im Amt (sie finden keinen mehr, der nachrückt )auch da müßte nach § 13 Abs.2 Neuwahlen stattfinden.
Wer aber leitet dann aber die Neuwahlen ein? (das Arbeitsgericht an das man sich wenden muß?)

Eine Frage hätt ich da vorerst noch wegen der Wählerlisten, es müssen doch immer doppelt so viel Kanditaten auf der Liste stehen wie Mitglieder zu wählen sind, was ist wenn die Anzahl derer nicht erreicht wird, ist die Liste dann ungültig ?

mfG.Linde