Erstellt am 28.02.2009 um 10:36 Uhr von nicoline
@nullnullsieben
zunächst mal muß die Voraussetzung für eine Neuwahl vorhanden sein und die tritt nur ein, wenn wirklich alle ihr Mandat niedergelegt haben. Dann ist die Neuwahl ein Automatismus und es muß nichts mehr durchgesetzt werden.
Erstellt am 28.02.2009 um 10:38 Uhr von Mona-Lisa
@007,
Nachrücker informieren? Dass er nachgerückt ist? Wollt ihr nicht dem Nachrücker erstmal die Chance zur Einarbeit im BR geben bevor ihr ihn "erschiesst"??
"Welches Szenario ist da empfehlenswert?"
Wenn ihr 4 Alteingesessenen schon so viel Muffe vor dem "Neuen" habt und die Flinte in's Korn werft, kommt es zu Neuwahlen!
Erstellt am 28.02.2009 um 10:39 Uhr von Mona-Lisa
@nicoline,
naja alle..... einer reicht bei einem Fünfergremium, wenn keine weiteren Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind.
Erstellt am 28.02.2009 um 10:45 Uhr von nicoline
Erstellt am 28.02.2009 um 11:09 Uhr von Kölner
@007
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Wählerschaft eine solche Entscheidung, vor allem aus den von Dir genannten GEWICHTIGEN Gründen, ganz sicher honorieren: Sie werden Euch vielleicht auch nicht zutrauen, die Arbeitnehmerinteressen zu vertreten und in den Verhandlungen mit dem AG sehen sie bei Euch vielleicht auch keine Konsensbereitschaft.
Ich würde mir dringend einmal eine Haltung aneignen, die frei von 'Befindlichkeiten' und 'Vorurteilen' ist.