Hallo zusammen,

wir, ein dreier Gremium, lösen uns zum 01.11.2021 auf, da zwei Mitglieder an einen anderen Standort wechseln und wir nur ein Ersatzmitglied haben.
Der Umzug findet zwar erst Ende November statt, aber die neuen Arbeitsverträge wurden bereits zum 01.11.2021 hin jetzt ausgestellt - ergo wir brauchen vorzeitige Neuwahlen.

Jetzt sind wir uns aber ein wenig unsicher über die einzuhaltenden Fristen. Im Grunde müssten die Neuwahlen doch so schnell wie möglich stattfinden oder? In einem anderen Forum haben wir gelesen, dass der Wahlvorstand erst gegründet werden kann, sobald der amtierende BR wirklich nicht mehr existiert. Also können wir erst am 01.11.2021 den Wahlvorstand berufen?
Das Gesetz sieht die eigentlich einzuhaltenden Fristen ja auch nur für die "normalen" Wahlen vor, kann das sein? Wir können uns ja jetzt nicht 3 Monate Zeit lassen für einen neuen BR.

Können wir also zu jetzt Montag (01.11.2021) den Wahlvorstand bestellen und die Wahlen auch gleich nächste Woche schon umsetzen? Oder an welche Fristen muss man sich halten?
Könnt ihr uns helfen?
Vielen Dank!