Die Frist für die Einreichung von Vorschlagslisten war am 05.05.2006 abgelaufen.
In unserem Betrieb wird in 3 Schichten gearbeitet. Die Vorschlagslisten wurden bereits um 11.00 Uhr vom Wahlvorstand eingesammelt und der öffentliche Aushang der Kanditatenliste wurde vor 12.00 Uhr bekanntgemacht. Die gesetzl. Frist für die Einrichung von Vorschlagslisten ist jedoch 23:59 Uhr, oder?
Besteht durch die vorzeitige Bekanntgabe der Kandidatenliste durch den Wahlvorstand ein Grund zum Anfechten der BR-Wahl, da die Mitarbeiter der weiteren Schichten keine Vorschläge mehr einreichen konnten (fehlende Vorschlagslistenvordrucke)? Hätten diese Mitarbeiter beim Wahlvorstand - nach Bekanntgabe der Kandidatenliste- am selben Tag weitere Vorschläge einreichen können?