Erstellt am 11.04.2014 um 09:23 Uhr von gironimo
Es gilt das geschriebene Wort. Was in den Köpfen der anderen dabei entsteht, mag dahingestellt sein.
Da steht jedenfalls, der/die Kollege/in behauptet von sich, nicht käuflich zu sein. Es wird sich zeigen, ob die Werbung hält was sie verspricht.
Erstellt am 11.04.2014 um 09:25 Uhr von Pjöööng
Möglicherweise.
Vielleicht bezieht er sich aber auch auf das Sprichwort "Guter Rat ist teuer." und will damit zum Ausdruck bringen dass das nicht für Betriebsratsmitglieder gilt.
Eventuell ist es aber auch jemand der Bruno Käuflich zum verwechseln ähnlich sieht.
Oder heißt der Kandidat möglicherweise "Bernhard Nicht-Käuflich" und leidet unter Rechtschreibschwäche.
Fragen über Fragen die wohl nur der Kandidat beantworten kann.
Erstellt am 11.04.2014 um 17:50 Uhr von macintosh
hallo ich bin neu in dem geschehen und möcht lediglich nur wissen ob man den wahlkampf erst starten darf wenn die listen offiziell aushängen oder bereits auch schon jetzt nachdem die nummern gezogen wurden von dem wahlvorstand?
Erstellt am 11.04.2014 um 18:57 Uhr von nicoline
macintosh,
Du hättest seit Januar Wahlkampf machen dürfen, nicht erst der Aushang der Listen ist der Start dafür.
Erstellt am 11.04.2014 um 22:48 Uhr von macintosh
okay gut das wusste ich nicht, uns wurde unter der hand gesagt wenn wir bevor die listen hängen die mitarbeiter informieren oder versuchen diese zu motivieren wählen zu gehen und unsere liste zu wählen weil wir diese sache vertreten die wir eben vertreten...also quais propaganda betreiben dann könnten wir aus der wahl ausgeschlossen werden o.O fande ich auch recht seltsam aber gut