Erstellt am 28.03.2014 um 19:53 Uhr von nicoline
Skyline,
wenn es sich um einen AN *Deiner* Firma handelt, hat er nur aktives Wahlrecht ab dem Tag der Einstellung, wenn er denn 18 Jahre alt ist. Für das passive Wahlrecht muß er 1/2 Jahr im Betrieb sein.
Wenn es sich um die Einstellung eines Leiharbeitnehmers handelt, hat er das Wahlrecht ab dem ersten Tag der Beschäftigung, wenn denn nachweisbar ein Einsatz länger als drei Monate geplant ist und er 18 Jahre alt ist.
*Darf dieser MA am 4 April mitwählen ?*
Ja.
*Müsste hier nicht die Wählerliste aktualisiert werden ?*
Ja.
Erstellt am 28.03.2014 um 20:17 Uhr von Skyline
Danke dir nicoline.
Nun ja ich sehe es ja genau so, In der Wahlordnung steht es ja auch so in §4
Der Mitarbeiter ist 25 und hat einen Zeitvertrag über 12 Monate bekommen
(3) Nach Ablauf der Einspruchsfrist soll der Wahlvorstand die Wählerliste nochmals auf ihre Vollständigkeit hin
überprüfen. Im Übrigen kann nach Ablauf der Einspruchsfrist die Wählerliste nur bei Schreibfehlern, offenbaren
Unrichtigkeiten, in Erledigung rechtzeitig eingelegter Einsprüche oder bei Eintritt von Wahlberechtigten in den
Betrieb oder bei Ausscheiden aus dem Betrieb bis zum Tage vor dem Beginn der Stimmabgabe berichtigt oder
ergänzt werden.
Der BRV sagt er hätte keinen Anspruch WÄHLEN ZU DÜRFEN
Erstellt am 28.03.2014 um 20:50 Uhr von pemahu
Sorry, Euer BRV sollte zurücktreten - oder wenigstens nicoline als Beraterin anheuern!
Erstellt am 29.03.2014 um 11:21 Uhr von Skyline
@pemahu
DA HAST DU WOHL RECHT DAMIT,-))
Wie sieht dieses eigentlich aus wenn der WV dieses nicht tut ( aktualisieren der Wählerliste)
Ist die Wahl dadurch anfechtbar?
Also wird doch die Wahlordnung übergangen , von BRY kamen schon andere Dinge , wie zum Beispiel Werkvertragsarbeitnehmer und Leiharbeiter .
Wir sind ein Handwerksbetrieb und haben seid 20 Jahren Leiharbeiter auf verschiedene Baustellen. Der BRV sagte das diese Werkvertragsarbeitnehmer wären und nicht mitwählen dürften. Aber es waren nach meinen Einspruch den doch LeihAN.
Also es sind Fehler über Fehler