Folgende Frage.

Bei uns wird am 4 April gewählt , nun ist ein MA zum 10 März wieder eingestellt worden:
Dieser hatte bis vor 6 Wochen einen Zeitvertrag , der war am 31.01.2014 ausgelaufen.
Nun lag er bis zum 10.März Zuhause und hat einen neuen Zeitvertrag bekommen.
Darf dieser MA am 4 April mitwählen ? Müsste hier nicht die Wählerliste aktualisiert werden ? Er bleibt mehr als 3 Monate

Es steht ja im §7

§ 7 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden..