Erstellt am 16.01.2006 um 11:26 Uhr von pippa
Wenn sie die Wählbarkeitskriterien erfüllen dann 2x ja
Erstellt am 16.01.2006 um 11:30 Uhr von Fayence
Grundsätzlich müssen die 5 die Kriterien des § 5 BetrVG erfüllen. Alleine ausschlaggebend für das aktive und passive Wahlrecht sind die §§7, 8 BetrVG.
Mit Ende der Befristung scheiden Sie wie vertraglich vereinbart aus dem Unternehmen aus. Auch wenn Sie am 14.3.06 in den BR gewählt wurden.