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Dürfen gekündigte Kollegen mitwählen und welches Wahlverfahren müssen wir anwenden?

L
Leo
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind zur Zeit über 100 Mitarbeiter im Betrieb und müssen vorgezogene BR Neuwahlen ausrichten. Meine Frage, da Mitarbeitern geküdigt wurde und teilweise Kündigungsfristen von 7 Monaten vorhanden sind, dürfen die gekündigten Kollegen mitwählen und kann wegen der künftigen unter 100 MA liegenden Personalstärke das vereinfachte BR Wahlverfahren angewendet werden oder muß jetzt noch das normale Verfahren angewand werden??

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

06.01.2006 um 18:42 Uhr

Hallo Leo, massgeblich ist die Anzahl der AN, welche zum Zeitpunkt der Wahl wahlberechtigt sind. Gekündigte AN sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens AN des Betriebs und somit wahlberechtigt.

S
Sonja

06.01.2006 um 21:23 Uhr

Hallo Leo! Ich würde das "normale" Wahlverfahren nehmen. Das vereinfachte Wahlverfahren ist nicht einfacher sondern umständlicher! Der Name täuscht.

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