Dürfen gekündigte Kollegen mitwählen und welches Wahlverfahren müssen wir anwenden?
Wir sind zur Zeit über 100 Mitarbeiter im Betrieb und müssen vorgezogene BR Neuwahlen ausrichten. Meine Frage, da Mitarbeitern geküdigt wurde und teilweise Kündigungsfristen von 7 Monaten vorhanden sind, dürfen die gekündigten Kollegen mitwählen und kann wegen der künftigen unter 100 MA liegenden Personalstärke das vereinfachte BR Wahlverfahren angewendet werden oder muß jetzt noch das normale Verfahren angewand werden??
Community-Antworten (2)
06.01.2006 um 18:42 Uhr
Hallo Leo, massgeblich ist die Anzahl der AN, welche zum Zeitpunkt der Wahl wahlberechtigt sind. Gekündigte AN sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens AN des Betriebs und somit wahlberechtigt.
06.01.2006 um 21:23 Uhr
Hallo Leo! Ich würde das "normale" Wahlverfahren nehmen. Das vereinfachte Wahlverfahren ist nicht einfacher sondern umständlicher! Der Name täuscht.
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