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Im Ausland tätige Mitarbeiter - Dürfen MA die in Ihrem Heitmatland arbeiten und nur ein paar Tage im Jahr hier im Stammhaus in Deutschland sind, mitwählen?

D
dIRKb
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen ausländische Mitarbeiter, die in Ihrem Heitmatland arbeiten und nur ein paar Tage im Jahr hier im Stammhaus in Deutschland sind, mitwählen. Die Mitarbeiter sind Angestellt beim Stammhaus.

Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (3)

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ridgeback

28.01.2010 um 10:59 Uhr

dIRKb, ich behaupte mal ja, da es sich um betriebszugehörige Arbeitnehmer handelt und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen. Damit steht ihnen das aktive sowie das passive Wahlrecht nach den §§ 7.1 und 8.1 BetrVG zu.

I
Istanbul

28.01.2010 um 17:41 Uhr

Ja. Bei Mitarbeitern, die im Ausland arbeiten kommt es darauf an, wer hat das Direktionsrecht gegenüber den Mitarbeitern und wer zahlt den Lohn? Sind diese Mitarbeiter disziplinarisch der deutschen Zentrale unterstellt, haben auch den Arbeitsvertrag von dieser und erhalten auch den Lohn in D, dann wählen sie auch mit. Also wesentlich ist, wo wird das Direktsrecht ausgeübt.

D
dIRKb

29.01.2010 um 08:10 Uhr

Besten Dank für Eure schnelle Hilfe.

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