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Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG - auch ehrenamtlich Tätige, mit einer Aufwandentschädigung?

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Immie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Kann mir einer von euch verraten, ob Ehrenamtlich tätige, mit einer Aufwand Entschädigung, Mitarbeiter im Sinne des §5 BetrVG sind?

7.287021

Community-Antworten (21)

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Erwin

18.11.2009 um 20:17 Uhr

@ Immie

Was meinst/ willst Du genau? Was soll erstattet werden?

ehrenamtlich bei der Feuerwehr?? Glaube ich ja nicht, dass Du das meinst, oder??

I
Immie

18.11.2009 um 20:31 Uhr

Nein, die Tätigkeit ist mM nach nicht gemeinnützig. Obwohl wir nach §52 AO steuerbegünstigt sind.

Ich möchte wissen, ob diese Menschen MA sind.

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Lotte

18.11.2009 um 20:49 Uhr

Immie, nein, wenn es sich wirklich nur um eine Aufwandsentschädigung handelt und sie ehrenamtlich tätig sind, handelt es sich um AN ähnliche Personen die nicht unter das BetrVG fallen.

I
Immie

18.11.2009 um 20:55 Uhr

@Lotte Wie und wie ziehe ich die Grenze zwischen denen mit Aufwandentschädigung und geringfügig Beschäftigten?

L
Lotte

18.11.2009 um 20:58 Uhr

Immie, die einen haben einen AV und die anderen nicht.

E
Erwin

18.11.2009 um 20:58 Uhr

@Immie

Notfalls am ArbV. Also als BR einmal die MB prüfen.

I
Immie

18.11.2009 um 21:06 Uhr

Danke, dann werde ich die morgen mal anfragen.

L
Lotte

18.11.2009 um 21:15 Uhr

Immie, hab mal im Internet gesucht. Hier in den Entscheidungsgründen wird die AN Eigenschaft recht gut beleuchtet und es gibt einige Links zu anderen Urteilen, vielleicht hilft es Dir: http://lexetius.com/2007,938

Wenn es allerdings um Schwierigkeiten des Ehrenamtlichen mit dem AG geht, würde ich als BR immer behaupten, dass diese zu Gesprächen natürlich auch eine Vertrauensperson heranziehen können.

Hier ist noch ein Link zur Rechtsstellung von 1 Euro Jobbern, die sind ja ähnlich gelagert: http://www.komba.de/fileadmin/Downloads/PDF/Service_RP/Ein-Euro-Job.pdf (komische Gewerkschaft, mir völlig unbekannt)

R
ridgeback

18.11.2009 um 21:18 Uhr

immie, kommt darauf an, ;-)) Beim ehrenamtlichen Einsatz von Mitgliedern des DRK auf Krankenwagen, hat der BR ein MBR nach dem 99er.

L
Lotte

18.11.2009 um 21:23 Uhr

ridgeback, hast Recht. Wenn die Arbeit der übrigen KollegInnen betroffen ist, würde ich das MBR des BR in Bezug auf Ehrenamtliche auf den 99er darauf begründen. So ist es ja auch bei den 1 Euro Jobbern entschieden worden.

R
ridgeback

18.11.2009 um 21:40 Uhr

Immie, Lotte, § 5 Abs.1. 1 letzter Halbsatz behinhaltet die Klarstellung dahingehend, dass es ja für den betriebsverfassungsrechtlichen AN-Begriff auf die Eingliederung in die betriebl. Orga ankommt und nicht auf die Eingliederung in die Betriebsstätte als solche.

L
Lotte

18.11.2009 um 21:44 Uhr

ridgeback, nee grundsätzlich bekommst Du Ehrenamtliche nicht in den § 5 eingeordnet, da ist Abs. 2 eindeutig mit Nr. 3 und 4

L
Lotte

18.11.2009 um 21:50 Uhr

Immie, hier das Urteil auf das Ridgeback sich bezieht: BAG, Beschluß vom 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 und hier findest Du es: http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/onlineupdates/182/2214.html

Ging es Dir denn um den 99er?

R
ridgeback

18.11.2009 um 21:53 Uhr

Lotte, deshalb schrieb ich ja Anfangs, kommt darauf an. Ob die genannten Personengruppen dazu gehören, kann nur Immie beantworten. Und bei grundsätzlich, hab ich immer Zweifel.

L
Lotte

18.11.2009 um 22:37 Uhr

ridgeback, "Und bei grundsätzlich, hab ich immer Zweifel." Na, dann sind wir uns ja einig ;-)

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Immie

18.11.2009 um 23:05 Uhr

Vielen Dank, es geht mir darum ob sie bei der BR Wahl mitspielen dürfen:-)

R
ridgeback

18.11.2009 um 23:28 Uhr

Immie, gibts ein paar mehr Infos, z.B. über welchen Zeitraum beschäftigt, könnte die Tätigkeit Hauptamtlich ausgeführt werden auch auf Teilzeitbasis..........

I
Immie

19.11.2009 um 09:38 Uhr

@ridgeback Es ist ein bunter Haufen von Studenten, Hausfrauen, Rentnern, Berufstätigen. Sie sind seit Jahren bei uns. Werden regelmässig geschult. Benutzen unser Equipment. Werden von unseren Leuten eingeteilt.

R
ridgeback

19.11.2009 um 10:14 Uhr

Immie, meiner Meinung nach, sind das vergleichbare MA, nur ohne Bezahlung.

I
Immie

19.11.2009 um 10:33 Uhr

@ridgeback Dann sind es jetzt schon zwei die das sagen. Danke!

R
ridgeback

19.11.2009 um 10:38 Uhr

Immie, gerne.

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