Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG - auch ehrenamtlich Tätige, mit einer Aufwandentschädigung?
Hallo,
Kann mir einer von euch verraten, ob Ehrenamtlich tätige, mit einer Aufwand Entschädigung, Mitarbeiter im Sinne des §5 BetrVG sind?
Community-Antworten (21)
18.11.2009 um 20:17 Uhr
@ Immie
Was meinst/ willst Du genau? Was soll erstattet werden?
ehrenamtlich bei der Feuerwehr?? Glaube ich ja nicht, dass Du das meinst, oder??
18.11.2009 um 20:31 Uhr
Nein, die Tätigkeit ist mM nach nicht gemeinnützig. Obwohl wir nach §52 AO steuerbegünstigt sind.
Ich möchte wissen, ob diese Menschen MA sind.
18.11.2009 um 20:49 Uhr
Immie, nein, wenn es sich wirklich nur um eine Aufwandsentschädigung handelt und sie ehrenamtlich tätig sind, handelt es sich um AN ähnliche Personen die nicht unter das BetrVG fallen.
18.11.2009 um 20:55 Uhr
@Lotte Wie und wie ziehe ich die Grenze zwischen denen mit Aufwandentschädigung und geringfügig Beschäftigten?
18.11.2009 um 20:58 Uhr
Immie, die einen haben einen AV und die anderen nicht.
18.11.2009 um 20:58 Uhr
@Immie
Notfalls am ArbV. Also als BR einmal die MB prüfen.
18.11.2009 um 21:06 Uhr
Danke, dann werde ich die morgen mal anfragen.
18.11.2009 um 21:15 Uhr
Immie, hab mal im Internet gesucht. Hier in den Entscheidungsgründen wird die AN Eigenschaft recht gut beleuchtet und es gibt einige Links zu anderen Urteilen, vielleicht hilft es Dir: http://lexetius.com/2007,938
Wenn es allerdings um Schwierigkeiten des Ehrenamtlichen mit dem AG geht, würde ich als BR immer behaupten, dass diese zu Gesprächen natürlich auch eine Vertrauensperson heranziehen können.
Hier ist noch ein Link zur Rechtsstellung von 1 Euro Jobbern, die sind ja ähnlich gelagert: http://www.komba.de/fileadmin/Downloads/PDF/Service_RP/Ein-Euro-Job.pdf (komische Gewerkschaft, mir völlig unbekannt)
18.11.2009 um 21:18 Uhr
immie, kommt darauf an, ;-)) Beim ehrenamtlichen Einsatz von Mitgliedern des DRK auf Krankenwagen, hat der BR ein MBR nach dem 99er.
18.11.2009 um 21:23 Uhr
ridgeback, hast Recht. Wenn die Arbeit der übrigen KollegInnen betroffen ist, würde ich das MBR des BR in Bezug auf Ehrenamtliche auf den 99er darauf begründen. So ist es ja auch bei den 1 Euro Jobbern entschieden worden.
18.11.2009 um 21:40 Uhr
Immie, Lotte, § 5 Abs.1. 1 letzter Halbsatz behinhaltet die Klarstellung dahingehend, dass es ja für den betriebsverfassungsrechtlichen AN-Begriff auf die Eingliederung in die betriebl. Orga ankommt und nicht auf die Eingliederung in die Betriebsstätte als solche.
18.11.2009 um 21:44 Uhr
ridgeback, nee grundsätzlich bekommst Du Ehrenamtliche nicht in den § 5 eingeordnet, da ist Abs. 2 eindeutig mit Nr. 3 und 4
18.11.2009 um 21:50 Uhr
Immie, hier das Urteil auf das Ridgeback sich bezieht: BAG, Beschluß vom 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 und hier findest Du es: http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/onlineupdates/182/2214.html
Ging es Dir denn um den 99er?
18.11.2009 um 21:53 Uhr
Lotte, deshalb schrieb ich ja Anfangs, kommt darauf an. Ob die genannten Personengruppen dazu gehören, kann nur Immie beantworten. Und bei grundsätzlich, hab ich immer Zweifel.
18.11.2009 um 22:37 Uhr
ridgeback, "Und bei grundsätzlich, hab ich immer Zweifel." Na, dann sind wir uns ja einig ;-)
18.11.2009 um 23:05 Uhr
Vielen Dank, es geht mir darum ob sie bei der BR Wahl mitspielen dürfen:-)
18.11.2009 um 23:28 Uhr
Immie, gibts ein paar mehr Infos, z.B. über welchen Zeitraum beschäftigt, könnte die Tätigkeit Hauptamtlich ausgeführt werden auch auf Teilzeitbasis..........
19.11.2009 um 09:38 Uhr
@ridgeback Es ist ein bunter Haufen von Studenten, Hausfrauen, Rentnern, Berufstätigen. Sie sind seit Jahren bei uns. Werden regelmässig geschult. Benutzen unser Equipment. Werden von unseren Leuten eingeteilt.
19.11.2009 um 10:14 Uhr
Immie, meiner Meinung nach, sind das vergleichbare MA, nur ohne Bezahlung.
19.11.2009 um 10:33 Uhr
@ridgeback Dann sind es jetzt schon zwei die das sagen. Danke!
19.11.2009 um 10:38 Uhr
Immie, gerne.
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