Betriebsratswahl - Können Mitarbeiter die im Mutterschutz oder Elternteilzeit sind auch mitwählen?
Hallo, wir haben mal eine Frage. Können Mitarbeiter die im Mutterschutz oder Elternteilzeit sind auch mitwählen? Wir gehen davon aus, da ja Kranke auch mit wählen. Und wie ist es mit Mitarbeiter die Ihre Kündigung schon erhalten haben, aber zum Zeitpunkt der Wahl noch zum Betrieb gehören?
Community-Antworten (1)
05.03.2010 um 10:39 Uhr
Jeder, der zum Zeitpunkt der Wahl im Unternehmen beschäftigt ist, kann wählen. LAN wenn sie mindestens 3 Monate im Unternehmen sind (sind aber nicht wählbar). Allen von denen bekannt ist, sie sind zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Haus, MuSch, Elternzeit, Langzeitkranke usw. muss der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen zuschicken.
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