wählbar trotz Mutterschutz
Eine Mitarbeiterin ist noch bis 30.09.2026 im Mutterschutz. Bei uns ist die Betriebsratswahl am 6.5.2026. Nun steht sie auf einer Vorschlagsliste. Ist dies möglich? Kann sie gewählt werden Grundvoraussetzung: ~ ist über 18 Jahre alt ~ arbeitet schon mehrere Jahre in Unternehmen
???????
Community-Antworten (3)
23.03.2026 um 11:50 Uhr
da eine Antwort mind. 10 Zeichen haben muss: JA
23.03.2026 um 12:23 Uhr
Du postest selbst die Voraussetzungen (die erfüllt sind) und zweifelst trotzdem am Ergebnis? Irgendwie seltsam, findest Du nicht?
23.03.2026 um 12:25 Uhr
Etwas ausführlicher: Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, ist so zu vergleichen mit eine AU. Auch während der Elternzeit bleibt das Mandat bestehen und kann, wenn gewünscht, ausgeübt werden. Allerdings gibt es hierfür KEINE Zeitgutschrift, es gilt als pures Ehrenamt.
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