Hallo zusammen,
unser Betrieb (ca. 600 MA) besteht aus 50% externen Mitarbeitern (davon 10% Leiharbeitnehmer mit AÜV und 90% Freelancer, Visitor). Die Freelancer haben von unserem Betrieb Personalnummer, Rechner ... und sind seit drei Monaten fast täglich im Betrieb. Der AG sagte, dass die Freelancer nur kurzzeitig und ab und zu da sind. Es ist schwer rauszufinden, ob sie praktisch im Betrieb eingegliedert sind, ihre Tätigkeit frei gestalten, fachlich weisungsgebunden sind .... und ob sie wählen dürfen? Gibt es hierzu Hilfsmittel oder muss man alle Freelancer einzeln anrufen und fragen, was sie eigentlich bei uns im Betrieb machen? Oder soll man an die gelieferten Wählerliste des AG ohne 270 Freelancer glauben?

Viele Grüße