Erstellt am 28.03.2014 um 17:43 Uhr von petrus
Bei der Anzahl würde ich ja mal behaupten, dass der BR seine Hausaufgaben nach §80(2) und §99 nicht gemacht hat, und der WV soll's ausbaden und das noch unter Termindruck...
Tja - von der Beantwortung hängt ab, ob ihr ein 9er oder 11er Gremium wählt, und ob ihr 1 oder 2 BRM freistellen dürft.
Da euch der ArbGeb bei der Beantwortung der Frage helfen muss, stellt ihm die richtigen Fragen, die er (wegen Wahltermin!) sehr kurzfristig beantworten muss:
Also Auflistung der Freelancer mit vertraglichem(!!!) Start- und Endtermin der Tätigkeit, Aufgabenbeschreibung (die sollte für Nichteingegliederte klar beschreibbar sein), von wem sie fachliche Weisungen erhalten (wenn der ArbGeb hier antwortet...), wann und wie oft sie im Betrieb zu sein haben (noch 'ne Falle...) - euch fallen bestimmt noch ein paar mehr Dinge ein, woran ihr meint, eine (Nicht-)Eingliederung im Betrieb feststellen zu können.
Wenn ihr die Liste kriegt: Durcharbeiten, die scheinbar Nichteingegliederten stichprobenartig überprüfen und die anderen mitzählen... Und wenn der ArbGeb nicht liefert, müsst ihr vom äußeren Anschein ausgehen: Nutzung eigener oder betrieblicher Arbeitsmittel, Unterscheidbarkeit z.B. der Email zwischen intern und extern, ... Und im Zweifel eben für das größere Gremium mit mehr Freistellungen. Der Arbgeb darf dann gern durch die Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit ziehen :-) Im schlimmsten Fall müsst ihr dann schon in zwei Jahren wählen...