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personenbezogene Wahlwerbung zum Betriebsrat

G
Gabymargot
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, wie darf ich im Betrieb für meine Wahl zum Betriebsrat werben ? Was ist erlaubt?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

22.03.2014 um 08:56 Uhr

Die anderen nicht beleidigen und sich selbst gut präsentieren. Ich würde mit Witz, prägnanten Sprüchen und Parolen und Charme meine Stärken herausstellen und das per den Dingen (Plakate, Flugblätter oder so), die im Betrieb üblich und erlaubt sind.

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