Betriebsratswahl ohne Kenntnis des neuen Arbeitgebers
Guten Tag, Ich Arbeite für eine Firma die ein Globales Projekt an einen anderen Wettbewerber verloren hat. Der neue Wettbewerber hat das Personal im Sinne eines Betriesübergangs übernommen. Meine Frage ist ob es möglich ist einen Betriebsrat im vorfeld zu gründen ohne den neuen Arbeitgeber zu informieren (Wir sind 9 Personen an einem Standort) da damit zu rechnen ist das der neue Arbeitgeber versuchen wird das übernommene Personal so bald wie möglich zu ersetzen.
Community-Antworten (1)
18.03.2014 um 10:26 Uhr
So lange der alte AG zuständig ist, braucht Ihr Euch nicht um den neuen scheren. Ihr wählt, wenn Ihr es für angezeigt anseht.
Zu Euren Befürchtungen siehe aber auch § 613a BGB.
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