Problem: Wie lautet die richtige Vorgehensweise, wenn sich mangels genauer Kenntnis der Betriebsgröße vorab nicht feststellen lässt, ob das vereinfachte oder normale Verfahren genutzt werden muss, bzw. wenn sich die Betriebsgröße zwischen Einladung zur Wahlversammlung und der Wahlversammlung selbst deutlich ändert?


Folgendes Szenario:
In einem Betrieb mit noch nicht existierendem Betriebsrat finden sich drei Arbeitnehmer, die eine Betriebsratswahl initiieren wollen.
Aufgrund der bei der Personalabteilung erfragten Betriebsgröße (5-50) ist das vereinfachte zweistufige Verfahren zu wählen, und alle Beteiligten (die Einladenden, die mutmaßlichen künftigen Wahlvorstandsmitglieder) bereiten sich darauf vor, am Tag der ersten Wahlversammlung alle organisatorischen Maßnahmen durchzuführen (Wahl des Wahlvorstands, Erstellung des Wahlausschreiben, des Wählerverzeichnisses und der Kandidatenliste für die Betriebsratswahl).

Allerdings ist bereits jetzt klar, dass es bis zum Tage der ersten Wahlversammlung personelle Änderungen geben wird und es möglich ist, dass am Tage der Wahlversammlung der dann frisch gewählte Wahlvorstand bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses zum Schluss kommen könnte, dass die Betriebsgröße inzwischen auf 51-100 gewachsen ist.

Frage: Muss in solch einer Situation spontan vom vereinfachten auf das normale Verfahren umgeschwenkt werden?
Oder ist es möglich, dass sich während der Wahlversammlung der Wahlvorstand und die Geschäftsführung spontan darauf einigen, das verkürzte Verfahren zu wählen?
Und wie soll das funktionieren, wenn die Geschäftsführung eigentlich nicht zur Wahlveranstaltung eingeladen werden darf?