Erstellt am 05.02.2019 um 15:28 Uhr von takkus
"Ab wann erhalten wir Kündigungsschutz, sobald wir zu einer Wahlversammlung eingeladen haben?" - ja. Lest mal den §15 Abs. 3a Kündigungsschutzgesetz.
"Ab wann müssen wir den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen?" - über was? Das ihr heute zur Wahlversammlung eingeladen habt? Dann sendet ihm das doch heute. Brauch er nicht zum Aushang rennen.
"Wie lange muss die Einladung im Aushang sein?" -da kenne ich jetzt aus dem Stehgreif keine Frist. Lasst sie auf jeden Fall bis zur Wahlversammlung hängen. (würde ich mal sagen)
Erstellt am 05.02.2019 um 15:44 Uhr von samira
Sie muss auf jeden Fall bis zur Versammlung da hängen bleiben.
Erstellt am 05.02.2019 um 18:24 Uhr von Philipp
13:15 habe ich angegeben, die Versammlung ist um 15:00 Wir sind 46 Mitarbeiter, alle wurden über E-Mail, Chat und Aushang informiert. Sollten wir das dennoch anpassen?
Erstellt am 07.02.2019 um 08:35 Uhr von takkus
13:15 habe ich angegeben- was hast du angegeben?
Sollten wir das dennoch anpassen? - was willst du anpassen?
Erstellt am 07.02.2019 um 09:25 Uhr von celestro
Wenn 13:15 angegeben wurde, sollte man die Versammlung auch auf jeden Fall um 13:15 abhalten ... und nicht auf 15:00 verschieben