Liebe Betriebsräte und die, die es noch werden wollen,

in unserem Betrieb haben wir heute einen Aushang gemacht zur Einladung zur 1. Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands und zur Einleitung des Wahlverfahrens.

Wir drei sind unerfahren und haben wegen angedrohter Kündigung keine Gelegenheit mehr ein Seminar vorab zu besuchen. Deshalb muss die Einladung treffsicher sein.

Meine Fragen an Euch:

Ab wann erhalten wir Kündigungsschutz, sobald wir zu einer Wahlversammlung eingeladen haben?

Ab wann müssen wir den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen?

Wie lange muss die Einladung im Aushang sein?