Es wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht.

Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter Fehler gemacht.
Kurze Fakten die mir bekannt sind:

- Aushang der Wahlausschreibung 06.09.2021
- Änderung/Aktualisierung zum 14.9.2021
- Kenntlichmachung der Änderung ist nicht erfolgt
- aufgefallen der Änderungen durch Mitarbeiter am 22.9.2021
- erneute Änderung aufgefallen durch Mitarbeiter am 27.9.2021
- geändert wurde die Anzahl der Gesamtmitarbeiter um die Menge 1 und dementsprechend die Anzahl an Frauen und Männer um 1

Nun die Frage. Haben Mitarbeiter einen Anspruch/Recht auf Anfechtung der BR-Wahl?
Da ja die Änderung nicht offentsichtlich angezeigt wurde? Eine Änderung der Wahlausschreibung muss ja kenntlich gemacht werden. Eine Änderung wurde weder kommuniziert noch kenntlich gemacht.

Einige Mitarbeiter wollen nun die Wahl anfechten. Ist das rechtens? Haben die MA´s eine Chance die Wahl ab der Aktualisierung zu verschieben? Was haben Sie für Argumente um ohne Anwalt dagegen vorzugehen?