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Ganz schnelle Hilfe ist gefragt!!

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Portalio
Apr 2018 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb in XXX und haben eine Niederlassung in XXX (Deutschland) Bei der Letzten BR Wahl hat die Niederlassung sich von uns losgesagt. Bei der jetzigen Wahl möchten sie gerne dabei sein. Personalchef meint dafür benötigen die erst mal einen BR und dann könnten wir einen Gesamt BR gründen... leider ist diese Schulung bei mir schon etwas länger her. Kann man sich nicht einfach dem vorhandenen BR in XXX anschließen und dort mit wählen? Ich meine das würde gehen und der Chef muss sogar die Kosten für die Fahrt dorthin bezahlen am Wahltag etc..... Sorry Leute werde gerade vom Personalchef ein wenig unter Druck gesetzt und bei Verdi erreiche ich gerade keinen. Es geht sich hier um die Wählerliste.

§ 4 ist so ne Sache, ja der Betriebsteil ist mehr als 300 km entfernt, ja die machen das Gleiche wie wir... also ich Blick da nicht mehr durch.

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

24.01.2018 um 16:58 Uhr

Schaust Du im § 4 des BetrVG

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Portalio

24.01.2018 um 17:14 Uhr

§4 BetrVG ist sehr kompliziert erklärt, ja Betriebsteil ist weiter weg, ja die machen das Gleiche wie wir, möchten keinen eigenen BR sondern nur uns angegliedert sein...

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Pjöööng

24.01.2018 um 18:16 Uhr

Entscheidend ist hier doch erst einmal, ob es sich tatsächlich um einen BetriebsTEIL handelt, oder um einen eigenständigen Betrieb. Nur bei einem Betriebsteil ist die gemeinsame Wahl überhaupt möglich.

B
BRHamburg

25.01.2018 um 06:12 Uhr

Mal von den rein rechtlichen Gründen abgesehen, macht ein gemeinsames Gremium keinen Sinn. Wer soll den jedesmal 600 Km fahren um z.B an Sitzung teilzunehmen oder um Probleme zu lösen? Den wenn die Kollegen bei euch mit wählen möchten ist es wahrscheinlich daß sie selber nicht genügend Kandidaten haben.

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