Erstellt am 25.03.2010 um 18:55 Uhr von Tanzbär
Wo kommt denn plötzlich die Liste der Personenwahl her?
Also gab es doch 4 Listen, 2 ungültige. eine "gültige" und eine ? mit mehreren Personen.
Somit bleiben 2 Listen und es ist Listenwahl.
Wieso wurden überhaupt zwei Listen als ungültig gezeichnet?
Und wenn man jetzt immer noch Listen "aufstellt", dann sind scheinbar die Termine noch nicht verstrichen, dann macht doch eine neue, diesmal gültige.
Es gibt hier massig Ungereimtheiten.
Erstellt am 25.03.2010 um 20:02 Uhr von nicoline
yellow,
*von 3 eingereichten Listen zwei für ungültig erklärt*
ist bekannt, warum?
WO BetrVG § 6 Vorschlagslisten
(6) Eine Verbindung von Vorschlagslisten ist unzulässig.
Eine Verbindung von Wahlvorschlagslisten ist unzulässig. Es dürfen also nicht verschiedene Wahlvorschläge miteinander verbunden werden, um eine einheitliche Liste zu erreichen.
Bei Euch läuft augenscheinlich soviel gegen das Gesetz, dass es einem den Atem verschlägt!
Erstellt am 25.03.2010 um 20:40 Uhr von Putzer
yellow,
wenn man das liest, fragt man sich schon ist dieser WV überhabt tragbar oder haben die
ein Seminar zur Vorbereitung der Wahlen besucht? Nach den was du schreibst, sind euere Wahlen ja ein, auf bayrisch gesagt ein Saustall! - Leicht anfechtbar -
Putzer
Erstellt am 25.03.2010 um 22:30 Uhr von duundich
Hallo yellow,
nach deinem Bericht frage Ich mich ob bei euch das BetrVG bekannt ist!
Ein Antrag vor dem Arbeitsgericht von 3 Wahlberechtigten, der Gewerkschaft oder vom Arbeitgeber und Ihr fangt mit der BR-Wahl neu an.
Gruß duundich