Erstellt am 14.03.2006 um 22:33 Uhr von Kölner
Grundsätzlich hat jeder Wahlberechtigte nur EINE Stimme. Bei einer Listenwahl macht das alles ja auch wenig Probleme.
Bei einer Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl) wird diese EINE Stimme quasi aufgefächert in die entsprechende Stimmenzahl (so eine Art von "Bruchteil"), die zur Abgabe der EINEN Stimme in einem solchen Verfahren möglich ist.
Wenn Du eine Stimme ergo für ungültig erklärst kannst Du das nur in Gänze tun. Demnach wird in einer Wahlniederschrift nur die EINE Stimme, die per Stimmzettel ungültig ist, auch gezählt.
Ich kann das irgendwie nicht besser erklären.
Raaaaaaaammmmmssseeeeeeessss, Hillllffffääääää
Erstellt am 14.03.2006 um 22:45 Uhr von Norden
Wo kann ich solche mathematischen Spitzfindigkeiten - die ich durchaus anwenden kann, aber keineswegs verstehe - nachlesen?
Ich besitze immer noch keinen Fittich etc....
Warum habe ich das in meiner Schulung nicht gelernt?
Ramses II hat übrigens gerade folgende Formulierung empholen, wenn ich das richtig verstanden habe:
"Dabei hat der Wahlvorstand festgestellte, dass insgesamt ........... Arbeitnehmer an der Wahl teilgenommen und Stimmzettel abgegeben haben.
Es waren .............. Stimmzettel gültig, die .......... Stimmen beinhalteten."
Erstellt am 14.03.2006 um 22:56 Uhr von Fayence
Norden, bevor Du in die nächste Buchhandlung stürzt und einen Fittich bestellst und womöglich Flügel bekommst....
kauf lieber einen Fitting ;-))) oder einen Richardi oder bei Geldüberschuss den Däubler
Erstellt am 14.03.2006 um 23:06 Uhr von Norden
Werden da solche Spitzfindigkeiten auch erklärt, oder ist von einem Werk abzuraten?
Jedenfalls kleine Nachfrage:
Wenn ich die Lücken beim Guido-Muster ausfülle, dann so, oder?
"Dabei hat der Wahlvorstand festgestellt, dass insgesamt 60
Wahlumschläge und
53 gültige Stimmen sowie 7 ungültige Stimmen
abgegeben wurden.
Auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmen:
Kandidat 1: 23
Kandidat 2: 33
Kandidat 3: 1
etc."
Erstellt am 14.03.2006 um 23:47 Uhr von gast
Ein Hallo in die Runde, die aus Norden, Fayence und Kölner besteht.
Hat Norden mit seinem letzten Beitrag recht? Ich seid ein wenig von meiner konkreten Ursprungsfrage abgekommen.
DANKE!
Erstellt am 15.03.2006 um 00:03 Uhr von Kölner
Erstellt am 15.03.2006 um 00:07 Uhr von Norden
@ Kölner: Ich muss mir widersprechen. Denn mittlerweile werde ich wie folgt formulieren.
Der Wahlvorstand hat am ............. die öffentliche Stimmauszählung gemäß § 13 WO durchgeführt und festgestellt, dass insgesamt ..... Arbeitnehmer (ERKLÄRUNG: ausgegebene Stimmzettell) an der Wahl teilgenommen haben und ................. Stimmzettel (ERKLÄRUNG: In der Urne waren) abgegeben wurden. Es waren......... Stimmzettel gültig (ANM.: Die ungültigen muss ich wohl nicht extra aufführen) , die .......... Stimmen (ERKLÄRUNG: Stimmen pro Kandiaten insgesamt) für die einzelnen Kandidaten beinhalteten.
Einen schönen Mittwoch!!!