Hallo,
bei uns im Betrieb (ca.150 Mitarbeiter) finde in Kürze Betriebsratswahlen durch die Frist um Vorschlagslisten einzureichen endete gestern um 14:00 Uhr. Der Wahlvorstand, gleichzeitig amtierender BR Vorsitzender, hatte zwei Woche vorher Vorschlagslisten verbunden mit Listen zur Stützunterschrift in mehreren Betriebsbereichen ausgehangen und die oben genante Friste gesetzt. Auf vier der ausgehangenen Listen haben sich verschiedene Mitarbeiter zur Betriebsratswahl eingetragen und gegengezeichnet. Ich bin davon ausgegangen das es sich hier, da schon vier Listen aushinge, es sich um eine Listenwahl handeln würde. Ich habe mit andern Kollegen eine neue Liste gegründet und dies beim Wahlbüro gestern um 13:30 Uhr abgegeben darauf hat mich der Wahlvorstand gefragt ob ich eine Listenwahl möchte? Ich bin davon ausgegangen das durch das einreichen einer Liste Personenwahl gemacht wird, aber wenn mehrere Listen eingereicht werden Listenwahl und es waren vier am in verschieden Bereichen(Schwarzesbrett) ausgehangen. Der Wahlvorstand(alle drei Vertreter) sagte mir daß die Listen am Schwarzen Brett für eine Personenwahl wären, obwohl überall andere Mitarbeiter drauf standen, und diese nach 14:00 Uhr vom WV eingesammelt würden. Darauf habe ich eine Kollegen benachrichtig er brache seine Liste die am Schwarzenbrett hing nicht abzugeben sie würden durch den WV eingesammelt. Heut Teilt mir der Wahlvorstand mit das die Listen am Schwarzenbrett nicht gültig waren weil sie nicht bis 14:00 Uhr eingereicht waren?! Und das der Betriebsrastsvorsitzende(WV) um 13:55 Uhr eine eigene Liste eingereicht hat, die gleiche Person die mir vorher Erklärte sie würden die Listen einsammeln. Bei der Betriebsversammlung heute Nachmittag hat dann ein Gewerkschaftssekretär gesagt dass die Gewerkschaft eine Personenwahl gewollt hätte aber ich mit meiner Liste eine Listenwahl erzwungen hätte, damit sind meine Wahlchance
gleich null, weiter hat er gesagt man hätte die Frist verstreichen lassen müssen um eine Nachfrist zu bekommen, dann hätte der WV die Listen eingesammelt zusammengefügt und alphabetisch sortiert und eine Personenwahl durchgeführt. Die Antwort die mir der WV gegeben hat, das die Liste eingesammelt würden, hätte keine relevant da dies nicht schriftlich passierte. Kann ich die Wahl anfechte, und wie, haben die kolegen die im glauben waren die Listen würden eingesammelt, eine Nachträglich Chance
noch zur Wahl zugelassen zu werden?
Für Euren antworten wäre ich sehr dankbar ich fühle mich hier total überrumpelte