Hallo,
wir, unter 50 Mitarbeiter (die 4 leitenden Angestellten nicht mitgerechnet), wurden am 28.9. zu einer Ersten Wahlversammlung durch 3 Arbeitnehmer eingeladen.
Auf der Einladung standen ordnungsgemäß die Punkte für die Einleitung des vereinfachten Wahlverfahrens. Dieses kannten wir (während der Versammlung zum WV gewählt) nicht. Mit der Wahl des WV wurde diese Versammlung dann auch von den 3 Initiatoren beendet. Keine Wählerliste, keine Wahlvorschläge, nichts. Die Unterlagen, die uns von 2 eingeladenen Betriebsräten eines Verlages, der dem gleichen Konzern angehört wie wir, beinhalteten das normale Wahlverfahren, nach dem wir seither weitergearbeitet haben. Wir wollten jetzt die Wählerliste erstellen, nachdem die nötigen Information bzgl. Mitarbeiter unseres Verlages in Schriftform bei unserer GL angefordert hatten.
Frage: Können wir nach dem normalen Wahlverfahren weiter machen?! Müssen wir von vorne beginnen, wenn ja, wie?
Wer weiß von einem ähnlichen, misslungenem Start?
Vielen Dank für eine schnelle Auskunft.

Greenhorn