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HILFE! Falsches Wahlverfahren - müssen wir von vorne beginnen?

G
Greenhorn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir, unter 50 Mitarbeiter (die 4 leitenden Angestellten nicht mitgerechnet), wurden am 28.9. zu einer Ersten Wahlversammlung durch 3 Arbeitnehmer eingeladen. Auf der Einladung standen ordnungsgemäß die Punkte für die Einleitung des vereinfachten Wahlverfahrens. Dieses kannten wir (während der Versammlung zum WV gewählt) nicht. Mit der Wahl des WV wurde diese Versammlung dann auch von den 3 Initiatoren beendet. Keine Wählerliste, keine Wahlvorschläge, nichts. Die Unterlagen, die uns von 2 eingeladenen Betriebsräten eines Verlages, der dem gleichen Konzern angehört wie wir, beinhalteten das normale Wahlverfahren, nach dem wir seither weitergearbeitet haben. Wir wollten jetzt die Wählerliste erstellen, nachdem die nötigen Information bzgl. Mitarbeiter unseres Verlages in Schriftform bei unserer GL angefordert hatten. Frage: Können wir nach dem normalen Wahlverfahren weiter machen?! Müssen wir von vorne beginnen, wenn ja, wie? Wer weiß von einem ähnlichen, misslungenem Start? Vielen Dank für eine schnelle Auskunft.

Greenhorn

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Community-Antworten (3)

H
harald

12.10.2006 um 12:06 Uhr

betriebsratswahl hat auch nach dem vereinfachten verfahren ihre tücken. wendet euch schnell an eure gewerkschaft und holt euch hilfe und begleidung bei der wahl. prüft auch mal ob die 4 leitenden wirklich leitende angestellte nach $5 betrvg sind.

R
rolfo2

12.10.2006 um 12:11 Uhr

Bis zu 50 Mitarbeiter ist das vereinfachte Wahlverfahren nach der WO BetrVG zwingend vorgeschrieben. Also nochmal von vorne

    1. Wahlversammlung einberufen
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    1. Wahlversammlung ( 14 Tage später) - Wahl
P
paula

12.10.2006 um 12:17 Uhr

das der gesetzgeber hier von vereinfachten wahlverfahren spricht ist ein witz. das ist komplizierter als das normale wahlverfahren...

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