Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
Falls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei der nächsten Betriebsratswahl (3 oder 4 Jahre später) wieder Betriebsrat werden kann? Oder kann man sich auch bei einer Betriebsratswahl, die während eines Sabbatjahrs stattfindet zur Wahl aufstellen lassen?
Community-Antworten (1)
15.09.2021 um 11:07 Uhr
aus dem Betriebsrat scheidet man aus, wenn man faktisch den Betrieb entgültig verlässt. (einfach ausgedrückt) Wenn man nur vorübergehend "abwesend" ist z.B. Urlaub, dann gilt man als verhindert, kann aber trotzdem erklären weiter als BRM tätig zu sein. Soweit ich das richtig verstehe, bist du 1 Jahr nicht im Betrieb und kommst dann wieder. Demnach bist du nur "abwesend" und wirst vertreten, wenn es es nicht anders ankündigst und weuiter als BRM tätig sein möchtest. So gesehen kannst Du auch wählen und gewählt werden, während deiner Abwesentheit.
--> der entscheidene Punkt ist: Du kommst wieder als AN in den Betrieb
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