Während unserer Betriebsratswahl vor 1,5 Jahren waren im Wahlzeitraum einige Mitarbeiter (Teilzeit, Minijob) nicht im Betrieb. Grund: dienstplanmäßig frei.
Ist die Betriebsratswahl anfechtbar?

Thesen:
1) die Betriebsratswahl ist ungültig, weil
2) im Wahlzeitraum dienstplanmäßig nicht anwesende Mitarbeiter hätte postalisch zur Briefwahl eingeladen werden müssen