Fall: ein Arbeitskollege ist seit 14 Tagen vor dem Wahltermin krankgeschrieben. wurde auch nicht angeschrieben - Briefwahl. Am tag der Wahl war er weiterhin krankgeschrieben. Frage: Wahlvorstand "dachte, der Kollege kommt wieder arbeiten..." Aussage , nachdem nachgefragt wurde, warum man dem Kollegen keine Chance gab, an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen. Ist die Wahl nun anfechtbar oder nicht?