Betriebsratwahl - Sind in unserem Fall Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers die zur Arbeitsüberlassung bei uns sind wahlberechtigt?
Hallo, ich bin als Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl zuständig. Da wir als GmbH aus einer AG ausgegliedert werden stellt sich mir follgende Frage. Sind Arbeitnehmer einer anderen Arbeitgebers zur Arbeitsüberlassung wahlberechtigt §7 Betriebsverfassungsgesetz. Diese Arbeitnehmer arbeiten ca 12 Monate in der AG für uns. Da die neu gegründete GmbH erst 4 Wochen alt ist, können diese natürlich die 3 Monate Einstz im Betrieb nicht nachweisen. Da sich durch die Wahlberechtigung dieser Arbeitnehmer die Zahl der Bertriebsräte eintscheidend verändert, bräuchte ich eine fundierte Antwort. Vielen Dank
Community-Antworten (2)
29.01.2009 um 09:34 Uhr
@Roman AN im Rahmen der AN - Überlassung (Leih-AN) sind i.S. von § 7 BetrVG wahlberechtigt, zählen aber für die Größe des BR Gremiums nicht mit
29.01.2009 um 11:39 Uhr
An Alle !!! Hallo uhu Du hast Recht ! Nur nebenbei Bemerkt: Genau hier muss ich mich immer über unsere Gesetzte wundern? LA sind Wahlberechtigt aber zählen nicht bei der BR - Grösse, so einen Schwachsinn kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben 180 LA beschäftigt, für die bin ich als BR lt. BetrVG auch der Ansprechpartner und muss Ihre Intressen und Rechte vertreten. Also gleicher Arbeitsaufwand ! Sollte Zufällig einer der Hohen Herren ( die sowas Beschlossen ) haben, das lesen dann bitte um Erklärung !!! Bin für jede Verständliche Antwort Dankbar !
Gruss Sanieris
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