betriebsratswahl.deSeminare

Dürfen "freigestellte" Mitarbeiter mitwählen ?

C
celestro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo !

nehmen wir mal an, wir hätten einen Betrieb der Anfang April seine BR-Wahl abhält. Ein Mitarbeiter steht nicht auf der Wählerliste, weil er / sie zum Ende des Monats April aus dem Unternehmen ausscheidet und bis dahin freigestellt ist.

Handelt der Wahlvorstand in diesem Falle korrekt, oder müßte der Mitarbeiter in die Liste der Wahlberechtigten herein ?

Macht die Freistellung hierbei einen Unterschied ?

Danke und Gruß

1.25701

Community-Antworten (1)

P
pemahu

25.02.2014 um 12:55 Uhr

Liegt eine unwiderrufliche Freistellung vor, ist es korrekt!

Ihre Antwort

Verwandte Themen

"Art der Beschäftigung" bei der BR-Wahl

Älter

Hallo zusammen Es geht um die "Art der Beschäftigung" auf der eingereichten Wahlvorschlagsliste. Der Wahlvorstand stellt sich die Frage, ob für das freigestellte BRM (welches in Teilen auch der freig

Wählerliste evtl. nicht korrekt - wer kann Einspruch einlegen?

Älter

Hallo zusammen, ich hätte da mal eine blöde Frage. Die Sache ist relativ kompliziert. Wir haben seit 2004 einen Betriebsrat, der aus Unzufriedenheit von einer Minderheit der Belegschaft (damals

Betriebsratswahl - Können Mitarbeiter die im Mutterschutz oder Elternteilzeit sind auch mitwählen?

Älter

Hallo, wir haben mal eine Frage. Können Mitarbeiter die im Mutterschutz oder Elternteilzeit sind auch mitwählen? Wir gehen davon aus, da ja Kranke auch mit wählen. Und wie ist es mit Mitarbeiter die

Im Ausland tätige Mitarbeiter - Dürfen MA die in Ihrem Heitmatland arbeiten und nur ein paar Tage im Jahr hier im Stammhaus in Deutschland sind, mitwählen?

Älter

Dürfen ausländische Mitarbeiter, die in Ihrem Heitmatland arbeiten und nur ein paar Tage im Jahr hier im Stammhaus in Deutschland sind, mitwählen. Die Mitarbeiter sind Angestellt beim Stammhaus. D

Dürfen befristet angestellte Mitarbeiter/-innen mitwählen oder gewählt werden?

Älter

Hallo, Wir wählen am 14.03.06 den Betriebsrat neu. In unserer Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind fünf, die befristete Arbeitsverträge (z.B. 30.06.06) haben. Dürfen die mitwählen oder sich