nehmen wir mal an, wir hätten einen Betrieb der Anfang April seine BR-Wahl abhält. Ein Mitarbeiter steht nicht auf der Wählerliste, weil er / sie zum Ende des Monats April aus dem Unternehmen ausscheidet und bis dahin freigestellt ist.
Handelt der Wahlvorstand in diesem Falle korrekt, oder müßte der Mitarbeiter in die Liste der Wahlberechtigten herein ?
Macht die Freistellung hierbei einen Unterschied ?
Danke und Gruß