Erstellt am 16.02.2018 um 09:06 Uhr von Krambambuli
Wenn der Kollege nun einmal in dieser Weise beschäftigt ist, kannst du doch nicht als Beschäftigung "Zuckerbäcker" schreiben. Das wäre doch irreführend.
Du kennst doch das Urteil.
Erstellt am 16.02.2018 um 09:17 Uhr von galaxy
@krambambuli
es geht im Kern um die evtl. "irreführende unzulässige Wählerbeeinflussung". Wenn es um die Wahl der "SBV" gehen würde, wäre es ja logisch aber es geht um die BR-Wahl und da ist sich der WV unsicher ob die zusätzliche Bezeichnung "freigestellter SBV" einen Vorteil für den Kandidaten darstellen kann und somit gegen die Wahlgrundsätze verstößt.
Das er freigestellter BRM ist wird als Art der Beschäftigung akzeptiert und würde auch so auf dem Wahlzettel stehen.
Da Listenwahl stattfindet und 4 Listenvorschläge eingereicht worden sind stehen ja immer nur die ersten beiden Bewerber auf dem Wahlschein und der Kollege ist Listenführer einer Liste insofern hätte er dadurch einen evtl. Vorteil gegenüber den anderen Listen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 16.02.2018 um 10:00 Uhr von Pjöööng
Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass dieser Kollege gleichzeitig zweimal freigestellt ist, einmal als BRM und dann nocheinmal als SBV.
Erstellt am 16.02.2018 um 10:23 Uhr von galaxy
@Pjöööng
der Kollege hat einen 100% AV und ist zu 50% als BRM freigestellt und zu 50% als SBV, die Größe unseres Betriebes und die Anzahl der Menschen mit Behinderung lassen diese Konstellation zu. Darum übt er ja auch unstrittig beide Funktionen aus, das macht es dem WV ja so schwierig.
Wie schätzt du es denn ein, ist es zulässig oder nicht? Mir geht es nicht um eine rechtliche Betrachtung, mich interessiert auch ein "Bauchgefühl"...
Gruß
Galaxy
Erstellt am 16.02.2018 um 10:30 Uhr von Pjöööng
Ok, eine Freistellung als SBV ist eher ungewöhnlich, aber nicht unzulässig. Dann würde ich es analog zum BRM sehen. Wenn ich sage dass die Identifizierbarkeit eines jahrelang freigestellten BRM leichter ist wenn sein Amt als Art der Beschäftigung aufgeführt ist, warum sollte das dann nicht auch für den jahrelang freigestellten SBV gelten?
Erstellt am 16.02.2018 um 11:35 Uhr von nicoline
*Ok, eine Freistellung als SBV ist eher ungewöhnlich*
Nö! Eigentlich eher gewollt, da der Schwellenwert für eine komplette Freistellung gerade herabgesetzt wurde.
*mich interessiert auch ein "Bauchgefühl"...*
Hallo Himmelsschwärmer,
da es zu BRV etc. ein Urteil gibt, kann man ja schwer drum rum, das so zu handhaben, auch, wenn ich persönlich der Ansicht bin, dass man als das beschäftigt ist, was im AV steht. Also du als .......... und ich als..........
Wir haben den Kandidaten immer geraten, beides anzugeben, also die tatsächliche Berufsbezeichnung und das Amt.
Nach meinem Bauchgefühl würde ich es mit der SBV nicht analog zu den BRM sehen und es nicht zulassen.
Erstellt am 16.02.2018 um 12:50 Uhr von galaxy
@Pjöööng
wenn nur "freigestelltes BRM" dort steht ist der Kollege ausreichend identifizierbar meiner Ansicht nach, er ist ja bekannt. Nur der zusätzliche Hinweis "freigestellte SBV" bringt ihm einen evtl. Vorteil und ein Vorteil soll ja nach dem Gleichheitsprinzip vermieden werden.
@nicoline
mein Bauchgefühl sagt dasselbe, aber ich kann es nicht juristisch belegen, darum ja meine Frage an die "Schwarmintelligenz". Ich finde nichts im www......
Erstellt am 16.02.2018 um 12:56 Uhr von nicoline
@galaxy
*mein Bauchgefühl sagt dasselbe,*
das Bauchgefühl wolltest du ja wissen. Bauchgefühl bedeutet ja immer, dass man rechtlich unsicher ist. Solange es keine gerichtliche Entscheidung dazu gibt, muss der WV eben entscheiden. Abstimmen und wenn dein Bauchgefühl in der Minderheit ist.......... tja, dann ist das so. ;-))
Erstellt am 16.02.2018 um 13:01 Uhr von galaxy
@nicoline
Jepp, so isses ;-)) , dann warten wir mal die Entscheidung des WV ab..
Erstellt am 16.02.2018 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Wenn man die Ausführungen des LAG Nürnberg folgt, dann ist die Angabe "Schwerbehindertenvertreter" als Tätigkeit bei einem seit längerem freigestellten SBV sicherlich nicht zu beanstanden:
"Die Aufnahme der „Art der Beschäftigung“ dient, ... der Identifizierung der Bewerber. Insbesondere bei langjährigen freigestellten Betriebsratsmitgliedern könnte eine andere Bezeichnung etwa mit ihrer früheren Tätigkeit bei den Wählern eher zur Verwirrung führen. Die Beschwerdekammer hält die diesbezügliche Rüge ... daher zumindest dann, wenn der Wahlvorstand diese Art der Bezeichnung gleichmäßig aus allen Wahlvorschlägen übernommen und auf die zuletzt freigestellten Betriebsratsmitglieder beschränkt hat, für unbegründet."
Im hier diskutierten Fall kann man aber der Auffassung sein, dass alleine durch Wiedergabe eines Amtes die Identifizierbarkeit gegeben ist. So wie ja auch bei einem Gurkenstopfer nicht noch zusätzlich aufgeführt wird, dass er betrieblicher Ersthelfer und Mitglied im Gemeinderat ist, weil er als Kevin Waschke, Gurkenstopfer eindeutig zu identifizieren ist, so sollte hier auch BRM oder SBV (ausgeschrieben) eigentlich genügen.
Erstellt am 16.02.2018 um 13:15 Uhr von nicoline
@galaxy
Sag mal Bescheid, wie sie entschieden haben.
Schönes Wochenende ;-))
Erstellt am 16.02.2018 um 13:19 Uhr von nicoline
*Gurkenstopfer*
Ist das ein Lehrberuf?
Wenn ja, wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Wo werden die Gurken hineingestopft?
oder
Wird etwas in die Gurken gestopft?
oder
Stopft man den Gurken etwas in etwas hinein?
Erstellt am 16.02.2018 um 13:49 Uhr von Pjöööng
Ein Lehrberuf ist das wohl eher nicht, denke ich. Im Spreewald ist das aber ein anerkanntes Brufsbild und wir typischerweise von Kräften ausgeübt die keinen Platz mehr auf dem Gurkenflieger bekommen haben.
Aufgabe der Gurkenstopfer ist bei untergewichtig vorbereiteten Gurkengläsern durch Beistopfen weiterer Gurken das auf dem Etikett angegebene Abtropfgewicht sicherzustellen. Typischerweise sind 60% der Gurkenstopfer männlich und 40% weiblich.
Bei den Cornichonstopfern sind übrigens 90% weiblich und 10% Kinder.
Nicht zu verwechseln mit dem in Japan hochangesehenen namako-ni-oshidumeru-no-wa-ya der den auf Honshu zu Hanami besonders beliebten Leckerbissen namako-no-kanzoo-wo-oshidumeta-tabemono herstellt. Dies ist in der Tat ein Lehrberuf der über eine mindestens 6jährige Ausbildung bei einem namako-ni-oshidumeru-no-wa-sensei gelernt wird.
Aber das wusstest Du wahrscheinlich schon...
Erstellt am 16.02.2018 um 14:07 Uhr von galaxy
@pjöööng
Danke für deine Einschätzung und deine erstklassigen Erklärungen bezgl. Gurkenstopfer und namako-ni-oshidumeru-no-wa-ya ;-)) ;-))
@nicoline
ich werde berichten, Dir auch ein schönes Wochenende