ich habe einige Fragen zum Thema "Art der Beschäftigung" bei einer BR Wahl auf den Vorschlagslisten und Stzimmzetteln: (auch vor dem Hintergrund der Anfechtbarkeit)
Dürfen dort Ehrenämter wie z.B. "derzeit BR-Mitglied", "Fairnesbeauftragter" oder "Schwerbehindertenbeauftragter" genannt werden?
Und wie sieht es bei freigestellten Mitgliedern mit der Art der Beschäftigung aus? Was ist, wenn ein Kandidat freigestelltes BR Mitglied ist und ausserdem z.B. Schwerbehinderten vertreter ist. Darf dieses genannt werden, da dieses ja eigentlich zur Identifizierung der Person im Betrieb wichtig wäre.
Schonmal vielen Dank!