Erstellt am 25.08.2006 um 21:20 Uhr von Rollie
Ich würde einmal vorsichtig sagen, der jungfräuliche Stimmzettel dürfte gültig sein. es ist im Prinzip ja unerheblich für die Wahl, ob der Wähler der Wahl fern bleibt, oder ob er auf das Ankreuzen eines Kandidaten verzichtet (vielleicht weil er Schiss hatte, man könnte über ihn lästern, wenn er an der Wahl nicht teil nimmt).
Erstellt am 25.08.2006 um 21:25 Uhr von Uschi
und ich dachte, nur wenn Kreuze bis zur richtigen Anzahl auf dem Zettel sind, wäre er gültig.
Erstellt am 25.08.2006 um 21:37 Uhr von Fayence
Gezählt wird dieser Stimmzettel als "1 Stimmenthaltung"!
Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Wahl! ;-)
Erstellt am 25.08.2006 um 21:38 Uhr von Röhren-Fan
@Uschi: das dachte ich auch und null Kreuze sind auch "bis zur richtigen Anzahl" von 0 bis 3, die erlaubt sind. Vorausgesetzt, "Null" Stimmen auf einem Stimmzettel sind erlaubt.......
Wir drei gewählten BR haben aufgrund der Querelen im Vorfeld der Wahl den Verdacht, dass ich ein "Oberlehrmeister" in unserem Kollegium, der zu den Querulanten gerhörte, uns vom Wahlvorstand (dessen Vorsitzender ich war) auf's Glatteis führen will.
So wie ich momentan die Sache sehe, ist der von mir geschilderte Fall noch nicht gerichtsanhängig gewesen. Denn: haben wir vom Wahlvorstand "falsch" gezählt, liegt ein Formfehler vor. Ein Fehler, der zwar nicht das Auszählungsergebnis beeinflussen kann (keine Stimme lässt sich nicht zählen), aber dennoch für weitere Diskussionen sorgen wird.
Erstellt am 25.08.2006 um 21:41 Uhr von Fayence
Ach so!
Wie wiele "Stimmen" abgegeben wurden, wird nicht angegeben. Das ergibt sich aus dem Wahlergebnis.
Zu dokumentieren sind:
35 gültige Stimmabgaben
1 ungültige Stimmabgabe
1 Stimmenthaltung
Erstellt am 25.08.2006 um 21:43 Uhr von Röhren-Fan
@fayence: gut, 1 Stimmenthaltung. Kniffelfrage: es gab auch Zettel mit nur einem oder zwei Kreuzen. Sind die fehlenden Kreuze auch "Stimmenthaltungen"?
Ergänzungsfrage: die Vordrucke der W.A.F.-Wahlhelfersoftware sehen im Formular "Wahlniederschrift" die Nennung von Stimmenthaltungen nicht vor. Ist das Weglassen der Nennung einer Stimmenthaltung ein wahlentscheidendes Kriterium, welches eine Anfechtung der Wahl bei Gericht zulässt?
Erstellt am 25.08.2006 um 21:50 Uhr von Fayence
Röhren-Fan,
die zu dokumentierenden "Stimmen" beziehen sich auf die Stimmzettel.
Von wie vielen Stimmen Gebrauch gemacht wurde, ist uninteressant.
Deine letzte Frage kann mit "Nein" beantwortet werden. Wenn Ihr an dem Formular "klebt", könnt Ihr aber nur 35 gültige und 1 ungültige Stimme angeben.
Vermerkt in Eurem Protokoll, dass 1 Stimmenthaltung dabei war.
Erstellt am 25.08.2006 um 21:54 Uhr von Röhren-Fan
@fayence: Danke für Deine Antwort, sie gibt uns Sicherheit.
Übrigens: das Formular der W.A.F. sieht in dem Punkt so aus:
Abgegebene Stimmen: 37
davon gültige Stimmen: 36
ungültige Stimmen: 1
Hm, wohl so eine Art Zwitter.....
Erstellt am 25.08.2006 um 23:12 Uhr von Mona-Lisa
da wäre es aber langsam Zeit, dass W.A.F. dieses Formular überarbeitet!
Ist wirklich irreführend........
Erstellt am 25.08.2006 um 23:16 Uhr von Röhren-Fan
@Mona-Lisa:
Hm, hast Du wohl Recht - bin zu dieser nachschlafenen Zeit zu faul zum Suchen: was sagt denn die aktuelle Wahlordnung dazu?
Erstellt am 25.08.2006 um 23:21 Uhr von Mona-Lisa
@Röhren-Fan,
und jetzt soll ich suchen? ;-))
Erstellt am 25.08.2006 um 23:27 Uhr von Röhren-Fan
@Mona-Lisa: :-)))))))) Nee-nee, wollt nur mal die faule Socke durchhängen lassen. Puh, bin zwar al Internet-Oldie ein Urgestein, aber die stundenlange Recherche im Net rund um das Thema korrekte Wahl in den letzten drei Wochen hat ganz schön geschlaucht. Und da hoffe ich auf hier auf ein paar Tipps von schon lange freigestellten "BR-Oldies". ;-)
In diesem Sinne nix für ungut - a guat's Nächtli!
Erstellt am 25.08.2006 um 23:29 Uhr von Röhren-Fan
@ an alle Antwort-Gebenden:
Wie auch immer - ich freu mich auf das nächste W.A.F.-Seminar! Gruß an Frau RA Jung!
Erstellt am 25.08.2006 um 23:31 Uhr von Mona-Lisa
@Röhren-Fan,
das ist das Los von Wahlvorständen!
au e guat`s Nächtle ;-)))
Erstellt am 26.08.2006 um 11:28 Uhr von Fayence
Röhren-Fan (bezieht sich Dein Nick eigentlich auf Verstärker?),
es ist ja nicht so, als ob dieses "Problem" im Forum noch nicht vorgekommen ist! ;-))
Siehe z.B. Thread: 18115 (unter Stichwort suchen eingeben).
"Hm, wohl so eine Art Zwitter....."
Aus meiner Sicht nicht! Als ungültige Stimmabgaben werden in der WO z.B. die beschrieben, aus denen der eindeutige Wählerwille nicht hervorgeht oder Stimmzettel durch Anbringen zusätzlicher Merkmale verändert wurden.
Ein leerer Stimmzettel kann jedoch eindeutig als Stimmenthaltung gewertet werden.
Erstellt am 26.08.2006 um 12:09 Uhr von Röhren-Fan
@Fayence:
Habe den Thread 18115 auch gelesen. Schön kontrovers diskutiert > Fazit: irgendwie spielt da auch ein wenig rein, was der WV per Protokoll beschließt, ist Fakt. Da nicht abgegebene Stimmen das Ergebnis der Rangfolge der gewählten Kandidaten nicht verändern können, ist der Umstand der Nichtnennung der Enthaltung nicht schwerwiegend im Sinne einer Anfechtung. Aufgeführt ist der Stimmzettel ja> in der Summe der gültigen Stimmzettel.
Deine persönliche Frage: ja, mein Nick hat sehr viel mir Verstärkern zu tun.
Erstellt am 26.08.2006 um 13:06 Uhr von Fayence
Röhren-Fan,
na, dann dürfte Deine Frage ja umfassend beantwortet sein! ;-)
P.S.
Dein Nick erinnerte mich an mein "Umkreisen" einer Quad-Anlage vor vielen, vielen Jahren und mein erstes Hörerlebnis auf einer traumhaft guten Röhren-Anlage im eigens eingerichteten Studio eines Bekannten.
Der einzige "Nachteil"... spontaner Musikgenuss war nicht möglich, da dessen Röhren ca. 2 Stunden vorheizen mussten! Aber dann... Musik pur!
Aber ist ein ganz anderes Thema! ;-))
Wünsche einen guten Start in Eure Amtszeit!