Hallo, wir haben MA, die am 1.11.2013 einen Vertrag bekommen haben. Danach hätten sie nur aktives Wahlrecht. Gilt das auch, wenn diese MA vorher lange genug als ZA beschäftigt waren?
Erstellt am 09.12.2013 um 11:27 Uhr von Onkel Wenn der Übergang von Leiharbeit zum Festvertrag unmittelbar erfolgt zählt die LAK Zeit mit bei der Betriebszugehörigkeit.