zum Thema Wahlrecht
Ein Frage erreichte uns als Wahlvorstand - wir haben da keine Unterscheidung getroffen und sind allgemein von sechs Monaten bei Wahlrecht und Kandidatur ausgegangen.
Anfrage:
ich lese es so, das unterschieden wird wer darf wählen = aktives Wahlrecht und wer darf gewählt werden = passives Wahlrecht.
Die 6 Monats Regel gilt anscheinend nur beim passiven Wahlrecht. Somit dürfen Kollegen ab drei Monate Betriebszugehörigkeit anscheinend wählen, aber nicht gewählt werden.
Könnt ihr helfen?