Hallo zusammen,

kann es sein, dass bei der Deutschen Telekom Beamte in einen (virtuellen) Betrieb versetzt werden, die Arbeit aber von einem anderen Betrieb erledigt wird und dadurch die Definition eines Betriebes nicht mehr gegeben ist.

Änderung 08.08.12, 09:55 Uhr:
Die Beamten werden vor einer Zuweisung zu einer anderen Org.-Einheit zur PBM NL Berlin versetzt und von dort aus beamtenrechtlich (z. B. Beförderung, Jubiläum...) betreut.
Dann wird zeitgleich die Zuweisung durchgeführt, d. h. die befristete oder unbefristete Zuweisung zu einer Tochtergesellschaft - z. B. VCS GmbH. Die Personalführung findet in der Tochtergesellschaft statt - die Dienstherreneigenschaft bei der PBM NL.
Jetzt kommt das Problem: Die PBM NL hat kein Stammpersonal, die Tätigkeiten werden vom Stammpersonal des SBR durchgeführt - die Dienstherreneigenschaft ist seit Juli 2010 beim SBR.
So lange die Mitarbeiter in einer Zuweisung sind, können Sie einen BR bei der Zuweisungsstelle wählen - also z. B. bei der VCS GmbH. Aber wenn die Telekom einen Beamten zur PBM NL versetzt und es erfolgt von dort aus keine Zuweisung, Versetzung o. ä. zu einer anderen Einheit, ist man erst einmal beschäftigungslos zu Hause - vom Gesetz her, darf es diesen Zustand nicht geben. Die Telekom ist verpflichtet, dem Beamten einen amtsangemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Und eben dann in diesem beschäftigungslosem Zeitraum ist es nicht möglich, an einer BR-Wahl (weder bei PBM NL, wo es keine Wahlen aktuell gibt oder beim SBR) teilzunehmen bz...es ist dann auch egel, wie lange man beschäftigungslos ist - zum Zeitpunkt der BR-Wahlen hat man kein aktives und kein passives Wahlrecht...
Ende Einfügung Zitat vom 08.08.12

In Bezug auf die Wahl eines BR bei der PBM NL argumentiert die Telekom damit, dass dies kein Betrieb nach BetrVG ist - dieser Argumentation folge ich nicht...
Jetzt könnte man meinen, dass die Beschäftigungslosen ja beim SBR-BR mitwählen können. Aber da argumentiert der SBR, dass diese Personen keinen Beitrag zum Betriebszweck leisten - das ist ja noch nachvollziebar...

Und somit besteht keine Möglichkeit einer Wahl bei der PBM NL und keine Mitwahlmöglichkeit beim SBR - und das verstößt eindeutig gegen die Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 des GG - und wer anderes behauptet, ist entweder beim BR von Verdi oder der Deutschen Telekom angesiedelt...
Weiterhin ist es auch eine Pflicht des Dienstherrn, die Gleichberechtigung zu gewährleisten...und dies wird aktuell durch das fehlende aktive und passive Wahlrecht nicht geleistet...
Die Telekom hat selber diese Konstrukt bzw. diese Hülle mit der PBM NL geschaffen und jetzt soll das legitim sein...? Ende der Änderung:

Das gilt für die Nichtbeschäftigten Beamten der PBM NL in Berlin - die Tätigkeiten für diese Niederlassung (PMB NL) werden vom Stammpersonal des SBR Berlin durchgeführt.
Somit ist lt. Telekom und verdi die PBM NL kein Betrieb, da dort keine Tätigkeiten ausgeführt werden (diese werden ja vom Betrieb SBR erledigt) und die dorthin versetzten Mitarbeiter wegen der fehlenden Beschäftigung (die Mitarbeiter sitzen beschäftigungslos zu Hause) keinen Beitrag zum Betriebszweck leisten.

Diese beschäftigungslosen Mitarbeiter können keinen BR legitimiere - werden aber von dem BR des Betriebes SBR vertreten, da dies in einem ZuordnungsTV zwischen Telekom und Verdi vereinbar wurde - in diesem TV beschließen beide Tarifvertragspartner auch, dass die Struktur der PBM NL es nicht zulassen, einen BR zu wählen...

Das verfassungsmäßige Grundrecht der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. dem fehlenden Recht nach §§ 7 und 8 BetrVG (aktives und passives Wahlrecht) ist somit expliziet verletzt - nur macht keiner was dran und sogar verdi findet, dass alles in Ordnung ist...

Wer hat Erfahrungen damit gemacht oder kann eine Rechtsauskunft über die Möglichkeit zur Wahl bei der PBM NL oder zur Mitwahl beim Betrieb SBR machen...

Vielen Dank