Erstellt am 07.08.2012 um 14:38 Uhr von wahlvst
Schwapau
Jammern hilft hier nicht!!!
...nur macht keiner was dran und sogar verdi findet, dass alles in Ordnung ist...
und warum Du und andere NICHT. Ihr könnt doch stets zum ArbG gehen und es rechtlich klären lassen.
Weiter haben diese Betroffenen dann das Wahlrecht bei dem Betrieb der sieh als Beschöftigter führt bzw. beim Betrieb SBR Berlin. Denn jeder in einem Arbeitsverhältnis stehender (außer Freostellungsphase ATZ) hat zu mindest das aktive Wahlrecht
.....oder kann eine Rechtsauskunft über die Möglichkeit zur Wahl bei der PBM NL oder zur Mitwahl beim Betrieb SBR machen...
Jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht und ggf das ArbG.
Fazit, nicht klagen/jammern sondern handeln.
PS: Es ist statthaft lt. BetrVG per TV einen Betrieb abweichend vom BetrVG zu definieren, was die Telekom und Verdi mehrfach macht und es klappt dort gut mit den BR.
Erstellt am 07.08.2012 um 16:08 Uhr von Schwapau
Hallo wahlvst,
einen Betrieb abweichend vom BetrVG zu definieren, ist meiner Meinung nicht rechtlich OK, nur weil beide Tarifvertragsparteien es für sich definieren, dass innerhab dieser Strutur keine BR-Wahl möglich ist...
Es gibt ein Urteil von einem Arbeitsgericht Bonn (Az. 2 BV 12/10 verkündet am 23.06.10), aber das ist nicht abschließend auf die fehlenden Grundrechte der Gleichbehandlung eingegangen - denn ca. 1100 Mitarbeiter können als beschäftigungslose Personen bis heute nicht wählen...Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 - Gleichbehandlung i. V. m. §§ 7 und 8 BetrVG
Diese Gericht hat gesagt, die PBM NL ist kein Betrieb i. S. d. BetrVG und demzufolge kann dort kein BR gewählt werden...die Definition eines Betriebes hat die Telekom festgelegt und der Richter hat das übernommen...
Kein Wort von fehlender Legitimation in diesem Betrieb - kein Wort von Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 - Grundrechte werden also mit Füßen getreten und dem Richter ist es auch egal...
Das Problem beim Arbeitsgericht ist weiterhin, dass die den Aufbau der Telekom und das Verwaltungsrecht eines Beamten nicht kennen und davon auch nicht viel wissen wollen...die Telekom erklärt was ist und das wird dann 1:1 übernommen...
Um diese Problematik zu verstehen, muss man die Organisation der Telekom verstehen:
Ich bin zur PBM NL Berlin versetzt. Dort gibt es kein Stammpersonal, welches die Arbeiten erledigt - dies erforderlichen Arbeiten werden vom Stammpersonal des SBR durchgeführt.
Der SBR hat die Befügnisse einer Dienstbehörde und Dienstvorgesetzten übertragen bekommen (BGBl. I S. 1044 vom 21.10.10).
Lt. § 8a ZuordnungTV vom 01.04.2010 hat die Telekom und verdi nach Abs. 1 festgelegt, dass die Strukturen der PBM NL es nicht zulassen einen BR zu wählen - klar, beide Tarifpartner beschließend einen Verstoß gegen das GG und das ist dann in Ordnung...
In Abs. 2 wird festgelegt, dass der BR SBR die Beamten in beamtenrechtlichen Angelegenheiten vertritt.
In Abs. 3 wird dann noch festgehalten, dass für diese Mehrarbeit der beamtenrechtlichen Angelegenheiten ausreichend Büropersonal zur Verfügung gestellt wird...
Verdi sagt hierzu, dass dieser Umfang Büropersonal individuell bestimmt wird...
Also der SBR Berlin hat 3 BR-Mitglieder für ca. 30-40 Kräfte des Stammpersonals - und diese 3 Betriebsräte sollen jetzt über 1100 !!! (in Worten: elfhundert) Mitarbeiter in beamtenrechtlichen Angelegenheiten vertreten - dafür wären 15 BR-Mitglieder vorgesehen und alle davon 3 komplett freigestellt...
Ein Schelm wer dabei böses denkt - es bleibt aber wie es ist...
Wenn aber schon kein BR bei der PBM NL legitimiert werden kann, dann als Teilbetrieb der Außenstelle SBR Berlin...
Aber ich vergaß, wir leisten ja keinen Betriebszweck - obwohl die Telekom gesetzt dazu verpflichtet ist, einen amtsangemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen...der Beamte ist ja selber Schuld, wenn er sich in den grundrechten verletzt fühlt...
Jetzt warte ich mal auf den Kommentar...
Erstellt am 07.08.2012 um 16:37 Uhr von Betriebsrätin
Hallo Schwapau.
Doch Wahlvst hat recht!
§ 3 Abweichende Regelungen (1) Durch Tarifvertrag können bestimmt werden:
1. für Unternehmen mit mehreren Betrieben
a) die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats oder
b) die Zusammenfassung von Betrieben,
wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dient;
2. für Unternehmen und Konzerne, soweit sie nach produkt- oder projektbezogenen Geschäftsbereichen (Sparten) organisiert sind und die Leitung der Sparte auch Entscheidungen in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten trifft, die Bildung von Betriebsräten in den Sparten (Spartenbetriebsräte), wenn dies der sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats dient;
3. andere Arbeitnehmervertretungsstrukturen, soweit dies insbesondere auf Grund der Betriebs-, Unternehmens- oder Konzernorganisation oder auf Grund anderer Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen einer wirksamen und zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer dient;
4. zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Gremien (Arbeitsgemeinschaften), die der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretungen dienen;
5. zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretungen der Arbeitnehmer, die die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmern erleichtern.
Ich kenne Zuordnungs-TV der Telekom und diese sicn alle rechtlich OK.
Weiter hat Wahlst ja uch zu recht darauf hingewiesen, dass Betroffene ja ein Wahlrecht in dem Betrieb haben in welchem sire Personell angehören, bei Euch wohl SBR. Der BR ist ja für euch tätig führt also die zutreffende MB aus.
Es bleibt jedem weiter OFFEN zu klagen, also notfalls auch wegen Verletzung der Grundrechte.
Weiter kann jeder auf Aufnahme in die Wählerliste des Betriebes welche seine MB betrifft klagen; hier also SBR.
Denn das Postpersonalrechtsgesetz schöießt ein Wahlrecht nicht aus. Macht also auch aus solchen KEINE Rechtslosen.
Erstellt am 07.08.2012 um 16:54 Uhr von BRMetall
Schwapau
Es ist eine Situation die in vielen Betrieben welche eine größere Anzahl Leiharbeiter beschäftigen auch schon seit Jahren so ist.
Denn auch dort zählen diese bei der Größe des BR eben nicht mit. Denn Leiharbeitnehmer zählen nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des § 9 BetrVG.
Bei SBR seit ihr halt die "Leiharbeiter".
Erstellt am 07.08.2012 um 17:03 Uhr von Betriebsrätin
Hallo Schwapau.
in den mir bekannten Zuordnungs-TV wurden auch zusätzliche Freistellungen vereinbart. Weiter können BR hier auch gem. BetrVG die fiktive Freistellungen nutzen. Also bei dem Beispiel von Dir könnten daher diese 3 BR vollumfänglihc nur BR Arbeit machen. Sie müssten sich ggf nur abmelden stets zur BR Arbeit.
Erstellt am 07.08.2012 um 17:30 Uhr von Schwapau
Hallo Betriebsrätin,
also wenn ein Legitimationverhinderung durch eine Einigung eines Tarifvertrages beschlossen wird (hier § 8a Abs. 1: die Parteien beschließend dass die Struktur der PBM NL keine BR-Wahl zulassen), dann ist das mit Sicherheit rechtlich nicht in Ordnung.
Mit dieser Paragraph und der fehlenden Möglichkeit einen BR zu wählen, wird gegen das Grundrecht der Gleichbehandlung verstoßen - ich versuche es nochmals zu verdeutlichen:
- bei der PBM NL darf lt. der Telekom und dem Arbeitsgericht Bonn kein BR gewählt werden und
- die beschäftigungslosen Mitarbeiter bei der PBM NL haben kein Wahlrecht beim SBR
Und noch was Betriebsrätin: Ich glaube du versteht nicht, wie die Strukturen bei der Telekom aufgebaut ist...Ich kann einen BR wählen, wenn ich zu einem Betrieb z. B. zugewiesen wurden - also innerhalb der Zuweisung bei der VCS Gmbh - das ist klar...weil ich dann da ja auch arbeite...
In dieser Zeit bleibe ich zur PBM NL versetzt, die mich beamtenrechtlich betreut...
Ich bin zur PBM NL versetzt aber ohne Beschäftigung und demzufolge eben nicht in einer Zuweisung bei einer anderen Einheit - und die Telekom verwehrt mir weiterhin das Recht einen BR zu gründen und an der BR-Wahl beim SBR teilzunehmen...
Bevor hier wieder antworten kommen, du hast ja grds. ein Wahlrecht oder eine Möglichkeit zur Wahl: ca. 1100 MITARBEITER HABEN KEIN AKTIVES UND PASSIVE
WAHLRECHT - ENDE
Und die Telekom verletzt somit auch die Pflicht des Dienstherrn, wegen fehlernder Gleichberechtigung - das kommt noch dazu...
Und noch was zum ZuordnungsTV:
Im ZuordnungsTV sind selbständige Org.-Einheiten aufgeführt, dort geht es um Zusammenlegung von Einheiten - selbst. Einheiten und um Vereinfachung - aber der § 8a ZuordnungsTV im Abs. 1 beschließt, dass auf Grund einer besonderen Struktur kein BR gewählt werden kann...
Und das soll rechtskonform sein - wenn zwei Tarifparteien bestimmen, dass ein Betrieb mit über 1100 Mitarbeiter keinen BR wählen können und dann drei mikrige BR-Mitglieder ihre eigenen SBR-Mitarbeiter vertreten und zusätzlich noch weitere 1100 Mitarbeiter...
Das kann und darf nicht sein...
Steckt hier ggf. verdi hinter diesem Portal - dann wurdert es mich nicht...
Erstellt am 07.08.2012 um 17:38 Uhr von Betriebsrätin
Schwapau
nochmals, ich kenne die Zuordnungs-TV einen sehr genau, weil er mein Mandat betifft. Kenn also auch weiter > 40 Jahre die Strukturen und das Bea-Dasein der Telekom.
Die TV sind rechtlcih OK, denn sie waren schon mehrfach Grundlage für Klagen. Sowohl betreffend BR wie auch SBV. Auch schon obergerichtlich.
Auch habe sie schon Wahlklagen überstanden.
Warum klgst du denn nicht wenn Du deine Grundrechte verletzt siehst. Das würde mehr helfen als hier sein Unglück darzustellen.
Erstellt am 07.08.2012 um 17:41 Uhr von Schwapau
Hallo Betriebsrätin,
zu deinem letzten Beitrag möchte ich noch folgendes erwähnen:
In diesem ZurdnungsTV vom 01.04.10 (mir liegt die Fassung vom 01.04.11 vor) sind keine Vereinbarungen über Freistellungen !
Lt. Verdi wird das zusätziche Büropersonal aus § 8a Abs. 3 individuell nach den Erfordernissen zwischen den Tarifparteien geregelt.
Es gibt drei BR-Mitglieder in Berlin - nicht mehr und nicht weniger...davon ist eine Frau in Osnabrück, einer in Bonn und den anderen kenne ich nicht und weiß auch nicht wo dieser sich aufhält.
Und ich gehe davon aus, das von denen keiner freigestellt ist...
Lt. der Anzahl von über 1100 Mitarbeiter ohne Beschäftigung müssen aber 15 BR-Mitglieder aufgestellt werden und davon alleine schon 3 die freigestellt sind...
Und der BR vom SBR soll diese gesamten Aufgaben der 1100 beschäftigungslosen Mitarbeiter in beamtenrechtlichen Angelegenheiten erledigen - lach lach lach...
Und dann wären aber noch die Angelegenheiten, die nichts mit dem Beamtenrecht zu tun haben - dafür gibt es keine Regelung der Vertretung...
Die Telekom sagt, dass kein BR bei der PBM NL gewählt werden kann und der SBR sagt, dass wir nicht zum Betrieb SBR gehören...Punkt Ende Aus...
Somit haben die 1100 Mitarbeiter kein aktives und kein passives Wahlrecht - egal aus welchem Grunde oder welche Betriebsstruktur...das ist Fakt
So ist es und so wird es von verdi und Telekom blockiert...
Erstellt am 07.08.2012 um 17:42 Uhr von Nubbel
diese betriebsrätin, unnachahmlich in ihrer art.
Erstellt am 07.08.2012 um 17:54 Uhr von gironimo
>Steckt hier ggf. verdi hinter diesem Portal - dann wurdert es mich nicht...<
das ist jedenfalls nicht der Fall.
Ich sehe da auch den Rechtsweg zur Klärung als einzige Möglichkeit. Ggf muss man halt durch die Instanzen. Vielleicht hilft die EU.
Erstellt am 07.08.2012 um 17:56 Uhr von BRMetall
Nubbel,
sieh scheint aber die Situation zu kennen, da sie ja lt. ihren Aussagen wohl auch von Telekom kommt und dort wohl im Mandat ist.
Weiter gibt es wohl auch bei der Telekom BRM welche auch Beamtenthemen behandlen müssen ohne dass sie selbst Beamte sind, denn die Bematen nehmen dort ja im verhältnis zu den Ang ab.
Man kann auch Beamtenrecht lernen, genau wie das BetrVG.
Weiter ist das Ganze ja wirklich über die entsporechenden Gesetze, wie ]
Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG geregelt. Wohl auch Themen wie Zuweiseung.
Auch ist uns ja bekannt, dass sich JEDES BRM bei Bedarf zur BR Arbeit abmelden kann und die Notwendigkeit nur dieses alleine feststellt. Auch, dass Mandatsarbeit Vorrang hat. Damit können bei dieser Anzahl der Betroffenen diese 3 es ganz klar begründen, dass sie nichts außer BR Arbeit mehr machen können. Wenn sie es nicht tun, hat man die falschen gewähält.
Letztlich ist es ja auch so wie in vielen Betrieben, wo es nur sehr wenige Stammarbeitnehmer gibt und viele Leiharbeitnehmer. Auch dort haben dann wenige BRM vieles zu tun. Denn nicht alles was die Leiharbeitnehmer betrifft wird im Stammbetrieb behandelt.
Auch kann die die Aussage, dass es jedem freisteht den Rechtsweg zu suchen und hier dann ggf auch den wegen Verletzung von Grundrechten, nur bestätigen. Wenn man dann so unzufrieden ist und so seine Rechte verletzt sieht, muss man halt klagen.
Erstellt am 07.08.2012 um 18:15 Uhr von BRKieler
Ich möchte nicht auf den Sachverhalt hier eingehen. Nur auf das einen stets offenbar sehr wichtige Thema bei BR. Das Thema Freistellung lt. Gesetzt.
Können BR nur handlen wenn sie dieses Recht wahrnehmen?
Denn es wurde nun ja auch hier schon erwähnt und sollte allen BR bekannt sein.
Es gibt betreffend der BR Arbeit kein Weisungsrecht des AG.
BR Arbeit hat Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Arbeit.
Die Notwendigkeit von BR-Arbeit stellt einzig das BRM fest.
Auch das BAG hat das Thema, was ist mit BR Arbeit ohne Freistellungsanspruch klar geregelt.
Also einfach zur BR Arbeit abmelden.
Aus dem, auch dieses ist geklärt, Recht der Wahrnehmung seiner Rechte als BR/BRM auch die fiktive Freistellung dürfen einem BRM keine Nachteile entstehen. BRM welche dieses wissen und wahrnehmen, haben dann bei Problemen letztlich auch dank der Gerichte und des BAG keine Probleme.
Daher kann / dürfte es viele Klagen eigentlich nicht geben. Denn ein BRM der sich für sich und seine Rechte auch unter er Beachtung seiner Schutzrechte nicht wirklich einsetzen kann oder will, wie will der sich optimal für die Rechte der AN einsetzen. Ich hätte bei solchen BRM als Beschäftigter meine Probleme.
Erstellt am 07.08.2012 um 18:21 Uhr von GeSammtsBV
Hallo,
ich muss BRKieler hier betreffen dem Thema Freistellung voll zustimmen.
Denn die meisten SBV haben eben keine Freistellung. Können/müssen also alleine, denn sie sind ja auch kein gremium, ihr Mandat wahrnehmen. Alles nur im Rahmen der fiktiven Freistellung, also mit abmelden.
Soll/kann man hier dann auf den Gedanken kommen, dass wir SBVn es besser können?? Ich hoffe nicht!
Also, BR handelt. Notfalls macht das gesamte Gremium BR-Arbeit.
Wir die SBV haben erst ab 200 Betroffenen, also zu vertretenden Beschäftigten einen Anspruch auf Freistellung. Da seid ihr BR doch wesentlich besser gestellt.
Erstellt am 07.08.2012 um 19:26 Uhr von Schwapau
Die letzen zwei bis drei Beiträge gehen am Thema vorbei...
also nochmals:
- Ich kann keinen BR legitimieren !
- Ich muss mich von einem BR vertreten lassen, den ich nicht wählen konnte !
- Alles anderen MA bei der Telekom können einen BR legitimieren und sogar sich wählen
lassen !
- wenn überhaupt, ist ein BR für mich in beamtenrechtlichen Angelegenheiten zuständig !
- in allen anderen Angelegenheiten ist kein BR für mich zuständig !
- O-Ton BRM: " wenden Sie sich an Ihren BR, wenn Sie einen haben" !
dieses eine Mitglied vom BR (man kann auch sagen, die drei von der Tankstelle) verhöhnt mich auch noch, da dieser genau weiß, dass in anderen Angelegenheiten als Beamtenrecht, keine Vertretung vorhanden ist !
- die drei BRM vom SBR (die vom Stammpersonal des SBR gewählt wurden) sollen die Arbeiten für 1100 Mitarbeiter erledigen - vor allen Dingen geht es bei denen um beamtenrechtliche oftmals verzwickte Fälle, die in den meisten Fällen nur durch Anwälte und Gerichte entschieden werden...
Diese drei Personen, die nach den bisherigen Erfahrungen die Meinung des AG fast 1:1 wiedergeben, wenn ich eine Frage vorher an den AG gestellt habe und diese nachher beim BR nochmals einhole...also diese drei (Hampel) Männer/Frauen sollen eine Vertretung für 1100 Mitarbeiter gewährleisten...
NEIN - die gewährleisten sie nicht...
Erstellt am 07.08.2012 um 20:39 Uhr von Nubbel
das müßt ihr lesen
http://www.beamtentalk.de/post20061.html
eins habe ich noch nicht kapiert: du sitzt zu hause machst nichts und willst nen br wählen?
Erstellt am 07.08.2012 um 21:15 Uhr von Schwapau
Hallo Nubbel,
ich sitze jetzt zu Hause und bin beschäftigungslos - ja, so ist das...
Aber die Deutsche Telekom hat die gesetzliche Verpflichtung einen amtsangemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen...
Und für dich vielleicht zum Mitschreiben:
Auch oder gerade wenn ich zu Hause bin oder beurlaubt bin, oder sonst benachteiligt werden, ist es doch nicht außergewöhnliches von einem von mir LEGITIMIERTEN BR vertreten zu werden...
Oder warum brauchst du eine Krankenversicherung, obwohl du gesund bist?
Oder warum brauchst du eine Haftpflichtversicherung, obwohl du keinem was getan hast?
Oder warum brauchst du eine Rechtschutzversicherung, obwohl du aktuell gar keine Streitigkeiten hast oder keine anwaltliche Hilfe benötigst ?
Ober warum hast du eine Arbeitslosenversicherung, obwohl du in Arbeit bist ?
Oder warum hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl du einen Arbeitsplatz hast?
Oder warum hast du eine Unfallversicherung, obwohl du gar nicht verunfallst bist ?
Oder Oder Oder...
Kannst du dir im entferntestem vorstellen, dass man gerade jetzt, da der Arbeitgeber einen loswerden will, ggf. einen BR zur Seite haben will, den mal auch wählen kann bzw. bei dem man sich zur Wahl stellen kann...
Wenn ja, dann überlege jetzt mal gaaaaaaaanz genau was für einen Sinn deine Frage hatte - diese war nämlich sowas von überflüssig...
Ich denke ich habe dir mal meine Position klar machen können, denn wenn man meint kein Problem zu haben, dann macht ja auch eine BR-Mitgliedschaft überhaupt keinen Sinn...ich hoffe ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt !!!
Einen schönen Abend noch Nubbel
Erstellt am 07.08.2012 um 22:51 Uhr von Nubbel
ja, hast du, wie in dem anderen forum auch. viel glück bei deinem feldzug.
Erstellt am 09.09.2012 um 19:31 Uhr von Sollter
Hallo Nubbel,
habe mal hier deine Kommentare mitgeschrieben:
"Du sitzte zu Hause und willst einen BR wählen" - wenn du mein BRM wärst, würde ich dir in den Hintern treten und dir mal die Meinung geigen...
Auch ein Mitarbeiter der z. B. krank zu Hause ist - oder in Elternzeit oder einfach zu Hause sitzt, weil die Telekom nicht in der Lage ist, einen Beschäftigung bereit zu stellen, der hat eine Recht auf eine Möglichkeit der Vertretung durch den BR - und in allen Angelegenheiten des BetrVG oder sonstigen Gesetzen, muss der BR sich an Recht und Ordnung halten...
Wenn z. b. ein Schwerbehinderter versetzt werden soll, dann muss sich der AG und der BR mit SBV an das SGB IX halten - Punkt Ende Aus
Solche überheblichen Personen wie du es bist, lassen die Gewerkschaft (ich vermute mal verdi) wieder ins rechte Licht rücken...
Schäm dich
Erstellt am 09.09.2012 um 20:21 Uhr von Nubbel
habe mal hier deine Kommentare mitgeschrieben:
"Du sitzte zu Hause und willst einen BR wählen"
1) ist es nur einer
2) war dies kei kommentar sondern eine frage
3) wäre es eine fristlose wert mir in den hintern zu treten
Wenn z. b. ein Schwerbehinderter versetzt werden soll, dann muss sich der AG und der BR mit SBV an das SGB IX halten - Punkt Ende Aus
4) hat dies mit dem thema nichts zu tun und es ist sonnenklar wer du bist:)
Erstellt am 10.09.2012 um 08:42 Uhr von Rechtler
Hallo Nubbel,
ich kann hier Schwapau nur beistehen, denn dein Kommentar war unterirdisch - hier sollten mal BRM mit Verstand und Sachwissen ihre Kommentare abgeben - aber dann wärst du hier wohl außen vor.
Es geht um die Vertretungsrechte von Mitarbeiter - einschließlich Schwerbehinderte - aus welchem Grunde sollen die kein Recht auf Vertretung haben...auch wenn diese zu Hause sitzen.
Hier treiben i. d. R. BRM ihr Unwesen - aus diesem Grunde gehe ich mal davon aus, dass du ein BRM bist und demzufolge solltest du auch die Rechte und Pflichten von BRM und von Arbeitnehmer kennen...
Also bevor du hier was von Vertretung wie: Du sitzt zu Hause und willst einen BR wählen...schwadroniert, würde ich dir empfehlen, mal das BetrVG genau zu lesen...und da siehst du, wer alles ein Recht nach § 7 und 8 hast bzw. wer einen BR nicht wählen kann !
Vorher denken und dann reden bzw. schreiben - und nicht wie so oft, gerade von dir, anders herum
Erstellt am 10.09.2012 um 09:06 Uhr von Kölner
@Rechtler
Nenene, Rechtler. Da verdrehst Du die Wahrheit mal eben gewaltig. Wenn Du schon das BetrVG zitierst, deren 'Wahrheiten' für Dich beanspruchst, dann scheinst Du eine besondere Ausgabe zu haben oder in einem anderen Land beheimatet zu sein oder ganz einfach nichts verstanden zu haben, was darin geregelt ist.
Die Frage - in den Raum geworfen von Nubbel - dass jmd. zu Hause sitzt und einen BR gründen will ist ja angesichts Eures Rachefeldzuges gegen Ver.di und Konsorten (siehe Beamtentalk) mehr als berechtigt.
Und noch was:
Ich halte immer noch viel davon, wenn sich Beamte auch ihres besonderen Status wegen, mal an die eigene Nase packen. Die Privilegien überwiegen doch bei weitem das hier dargestellte niveaulose Gejammer!
Erstellt am 10.09.2012 um 09:21 Uhr von Rechtler
Hallo Kölner,
Mitarbeiter in Mutterschaft und Elternzeit (auch Wehr- oder Zivildienst) sitzen auch zu Hause und arbeiten nicht - ich halte mich an Gesetze, und das sollten die BRM tunlichst auch machen.
Also: Wenn ein Arbeitnehmer oder auch Beamter eben ohne Beschäftigung zu Hause sitze, weil der Arbeitgeber nicht in der Lage ist einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, dann haben diese natürlich die Wahlrechte nach §§ 7 und 8 BetrVG.
Und wenn in diesem Betrieb kein BR besteht, können diese Pesonen natürlich auch einen BR gründen - denn das schließt das BetrVG nicht aus...
Nochmals: diese Personen sind wählbar und dürfen wählen und können somit einen BR gründen !!!
Was hat das Theme BR-Wahlen denn mit einem Privileg zu tun?
Kommt da vielleicht eine Neiddebatte auf - ein Beamter beschwert sich ja auch nicht, dass er nicht streiken darf...
Das ist doch totaler Schwachsinn, dass man auf Grund irgendwelcher Privilegien und einenm großen Gejammer in Rechten beschnitten werden soll
@ Kölner und Nubbel
Kennt Ihr das Grundgesetz - z. B. den Gleichheitsgundsatz
Ich bin ja froh, dass ich mich von so einem BR nicht vertreten lassen muss...denn wer schon so voreingenommen an einen zu klärenden Sachverhalt rangeht, der ist nicht für die wichtige Arbeit einer BRM geeignet.
Unvoreingenommenheit ist eines der elementaren Dinge - nicht nur gegen die Mitarbeiter auch gegen den Arbeitgeber - da müßt ihr noch viel lernen.
Erstellt am 10.09.2012 um 09:34 Uhr von Kölner
@Rechtler, Telekommer, Beamter - wie auch immer
Es macht keinen Sinn, das Forum mit diesem Sumpf, der von Dir angeschobenen Neiddebatte weiterhin zu fluten.
Es ist schon entlarvend genug, dass gerade DU hier Wahlrechte einfordern möchtest und etwas von Unvoreingenommenheit faselst.
Ne, Kollege - Dein Jammertal ist noch lange nicht durchschritten, denn Du sorgst dafür, dass es regelmäßig tiefer ausgehoben wirst!
Erstellt am 10.09.2012 um 09:43 Uhr von Rechtler
Im Gegensatz zu den verkappten verdianer halte ich mich an Recht
und Ordnung.
Wenn ich was einbringe, dann ist dies immer mit der Darlegung der
Rechtsgrundlage hinterfüttert - aber bei euch beiden häre ich immer
nur, ooooch ihr jammert aber...
Ich habe noch nicht von Unvereingenommenheit geschrieben...
Und ich glaube nicht, dass wir Kollegen sind - das würde ich dann nämlich
sehr bedauern.
Was merkwürdig ist, dass ich von Euch sehr sehr selten mal eine rechtliche
Kommentierung sehe - so was wie eine rechtliche Würdigung eine Falles mit
Zitierung von Gesetzen - ihr wisst schon, dass man das BetrVG anwenden
sollte - da habe ich und viele andere Schreiber nämlich aktuell meine Zweifel.
Solltet vielleicht mal ein paar Lehrgänge zum BetrVG besuchen - das bringt
euch mehr, als hier während der Arbeit im Netz zu schwimmen und auf Kosten
der AG die Arbeitszeit zu verschwenden...
Erstellt am 10.09.2012 um 09:58 Uhr von Kölner
@Rechtler
Das war klasse, was Du geschrieben hast. Ich liebe es, wenn sich Menschen in einer dermaßen selbsterhöhenden Sprache versteigen können, dass der Gegenüber sich umso mehr bestärkt sehen kann.
Phantastisch!
Dein Glaube z.B. hier den Hort der Erleuchtung oder der Unterstützung zu finden, ist das heere Ziel, an dem ein Narr festhalten muss, um nicht die Selbstachtung zu verlieren!
Ich muss zur Schulung, bye!
Erstellt am 10.09.2012 um 10:06 Uhr von Rechtler
@ Kölner und Nubbel
Also Ihr beide habt eine Schulung wirklich notwendigt - denkt aber dran.
Es gibt Gesetze - aber Ihr könnt ja auch weiterhin behaupten, die Beamte
brauchen mit Ihren Privilegien keine Vertretrung...
Oder der Arbeitnehmer hat doch genug Geld - da brauchen wir die Gesetze
nicht so genau zu beachten.
Welche Berechtigung habt ihr beide eigentlich für ein Amt als BRM - traurige
Deutschland und viel Glück bei verdi - das braucht ihr nämlich bei eurer Arbeit.
Erstellt am 10.09.2012 um 17:47 Uhr von Nubbel
bist du noch in einem team einsetzbar? die frage muß man leider stellen. nicht zuhören, nicht verstehen wollen, andere denunzieren nur weil sie hinterfragen und nicht deiner meinung sind, zerfressen von wut und selbstmitleid, nicht sachlich, ausschließlich emotional.... du recht, für den umgang mit solchen menschen bedarf es besonderer schulungen!
kölner, hast du nen vorschlag?
Erstellt am 10.09.2012 um 18:12 Uhr von Rechtler
Also ich arbeite in einem gut funktionierende Team mit gleichberechtigten Teammitgliedern...die einen gute Ratschläge geben können und bei schwierigen rechtlichen Situationen auch zwischen den Zeilen lesen können.
Aber das bezweifle ich bei euch beiden - ich weiß jetzt nicht wie ich es euch genau sagen soll, aber vielleicht habt ihr mal was von Gesetzen gehört, nach denen sich alle -auch die BRM- halten müssen und sollen...
Macht ihr noch ein paar Schulungen - und versucht mal im Dschungel des BetrVG und sonstigen Gesetzen den Durchblick zu finden.
Ich denke aber mal, wenn Ihr mehr als zwei Paragraphen auf einmal zitieren müßt, dann sind die anderen wieder Schuld - ja ja, die Emotionen.
Das hört man oft, wenn der Gegenüber nicht so rechtlich auf der Höhe ist und von seiner Arbeit als Arbeitnehmervertreter nicht so viel Ahnung hat - aber Hauptsache mal auf der Wahlliste gestanden und dann bei verdi zum Zuge gekommen.
Bei Euch beiden kann man sagen:
Viel Rauch um Nichts...
Und wenn dann auch noch zwei verschiede Gesetze auf einen zukommen, dann sind die Anderen schuld - klar...nicht mal an die eigene Nase fassen.
Das ist der Grund, warum verdi so auf dem Sinkflug ist - schade...
Erstellt am 10.09.2012 um 18:25 Uhr von BahnBR
Bevor ihr euch hier die Köpfe einschlagt, kommt mal wieder auf die Sachebene
zurück.
Das Problem bei der Telekom und der PBM NL in Berlin ist in Gewerkschaftskreisen bekannt und daran traut sich keiner. Die Telekom hat mit dem Zuschauen von verdi fast frei Hand und die Mitarbeiter haben keine Möglichkeit einen Betriebsrat zu wählen - d. h., sie müssen sich von einem BR vertreten lassen, den Sie nicht wählen können.
Das muss sich mal jeder BRM hier auf der Zunge zergehen lassen - was würdet Ihr denn sagen, wenn euch einer vertreten soll, den man gar nicht wählen kann oder sich ggf. nicht wählen lassen kann. Also, bevor hier jemand unqualifizierte Beiträge abgibt, der soll sich am Besten einmal mit der Situation anfreunden und sich vorher informieren.
Denn vor der Diskussion steht die Information.
Und für dich Kölner - im BetrVG steht, wer wählen kann bzw. steht nicht, dass ein Beschäftigungsloser nicht wählen kann - das ist der Umkehrschluss eines Ausschlussprinzipes - wird sehr oft im Steuerrecht angewandt. Das würde hier aber vermutlich zu weit führen und den Rahmen sprengen.
Erstellt am 10.09.2012 um 18:26 Uhr von Kölner
@nubbel
Verfüttern wir ihm das BetrVG und bekleben ihn mit KOMBA und Ver.Di Aufklebern. Teeren und Federn und currywursten....
Erstellt am 10.09.2012 um 18:31 Uhr von BahnBR
Nochmals muss ich mich kurz äußern. Ich dachte das Forum wäre was seriöse und man kann hier Probleme klären. Aber langsam habe ich das Gefühl, hier sind einige Spinner am Werk. Ansonsten kämen nicht solche sinn- und haltlosen Kommentare auf.
Oh Gott, schmeiß Hirn herunter - und lass mich bitte in dem Glauben, dass dies Zwei hier bitte bitte bitte nicht von verdi sind. Denn wenn doch, dann würde ich den Glauben an eine gute Absicht von allen verdianer verlieren.
Das zum Abschluss - bitte lasst es einfach.
Erstellt am 10.09.2012 um 19:00 Uhr von Kölner
@BahnBR
Finde ich gut, dass Du diese Komiker von Schwapau und Rechtler auch am liebsten verbannen möchtest. Sehr gut, da kann man sich wenigstens mal anschließen...Danke!
Erstellt am 10.09.2012 um 19:14 Uhr von BahnBR
Es gibt Leute, die wollen es nicht verstehen und es gibt Leute die können es nicht verstehen - jetzt überleg mal, zu welchen du dich hingezogen fühlst.
Intellekt kann man nicht kaufen - manchmal ist es auch gut so !
Erstellt am 10.09.2012 um 19:19 Uhr von Kölner
@BahnBR
Danke, das sehe ich in den Fällen Schwapau/Rechtler auch so. Klasse. Solche Leute wird man in Zukunft brauchen. Das sind diejenigen, die unumwunden zugeben, was für Schwachmaten mancherorts rumlaufen.
Und dann fluten diese Typen auch noch so ein Forum mit ihren Pseudoproblemen, wohlwissend, dass sie eigentliche ein ganz anderes Problem haben. Einfach nur gut!
Danke
Erstellt am 10.09.2012 um 19:25 Uhr von Nubbel
bahnbr, rechtler, schwapau und die anderen identitäten, ist das in eurer familie genetisch bedingt, dass ihr alle immer wieder den ein oder anderen buchstaben vergesst und probleme mit der grammatik habt?
und wie kommt ihr darauf ( muß man jemanden mit multiplen persönlichkeiten in mehrzahl ansprechen? ) das ich verdianer bin?
kölner, laß uns die currywurst lieber selber essen, sonst wird die arme wurst hier auch noch verwurstet.
Erstellt am 10.09.2012 um 19:34 Uhr von Schwapau
Hallo Ihr Beiden,
trefft euch beide zum Karneval und verbrennt den Nubbel - und dann am Aschermittwoch ist alles vorbei und Kölner wird wieder für den Rest des Jahres ruhig - hoffentlich.
Kölle Alaaf
Erstellt am 10.09.2012 um 19:52 Uhr von Nubbel
schwapau, du auch mal wieder hier! Was willst du genau mit , den rest des jahres ruhig , aussagen?
nicht das es zu mißverständnissen kommt:)
Erstellt am 10.09.2012 um 20:01 Uhr von Schwapau
Nubbel - Du redest in Räteln...wir kennen uns ja ;-))
Du bist nicht frei von Verfehlungen - überlege mal gut und dann komm mit deinem Gewissen ins Reine - dein AG dankt es dir.
Klappe und zu
Erstellt am 10.09.2012 um 21:52 Uhr von Nubbel
schwapau, wir kennen uns, klar, sicher, sonst noch irgendwelche wahnvorstellungen deinerseits?
und mein gewissen..... keine probleme........ ich fahr jetzt los und treffe kölner beim seminar...... wie war das thema noch gleich...... f60 in verbindung mit f22............. danach können wir uns besser auf dich einstellen
Erstellt am 11.09.2012 um 07:44 Uhr von BahnBR
Hallo Ihr beiden Schwätzer (Nubbel und Kölner),
was soll euer Geschwafel eigentlich von dem "ich muss jetzt auf ein Seminar" ?
Habt ihr den KNALL nicht gehört? Euch glaubt doch sowieso keiner, dass ihr hier irgendeine vernünftige BR-Arbeit leisten könnt. Fachwissen gleich Null - Gesetzeslage nicht bekannt und dann immer auf einem Seminar.
Lügt euch beiden noch etwas in die Tasche - am Besten in einem bilateralen Gespräch - kann man auch mal in eurem Zustand alleine führen.
Erstellt am 11.09.2012 um 08:40 Uhr von Bruddler
Hallo BahnBR,
über Nubbel und Kölner machen sich die Mitstreiter schon mal öfters einen Spaß.
Kennst Du Walldorf und Stadler von der Muppets-Show - dann kannst Du dir ungefähr vorstellen, wie diese beiden Figuren rumlaufen und meinen, irgendwelche nicht druckreifen Kommentare abzugeben.
Das BetrVG können die höchstens auf der Toilette verwenden - aber dafür ist es eigentlich noch zu schade - so ist das, wenn Leute meinen, sie haben Ahnung und sind aber froh, wenn sie verletzungsfrei ein Gesetz nachvollziehen können.
Wünsche Euch noch viel Erfolg bei der Telekom
Erstellt am 11.09.2012 um 09:10 Uhr von Kölner
@Nubbel
§ 139 BetrVG - und ab dafür! dann bekommen die ihr Fett weg...
Erstellt am 11.09.2012 um 09:23 Uhr von Bruddler
Halllllloooooooo
§ 139 BetrVG - klar - Walldorf und Stadler...
Verwechselst Du das BetrVG mit dem BGB - da stehen sogar noch mehr Paragraphen drin...
Erstellt am 11.09.2012 um 19:00 Uhr von Nubbel
seid ihr im beamtenforum wegen eurer unverschämtheiten gesperrt worden, oder warum flutet ihr da nicht mehr?
Erstellt am 11.09.2012 um 19:15 Uhr von Bruddler
Bla Bla Bla...weist du was am Aschermittwoch mit dem Nubbel passiert...
;-)))
Schönen Abend
Erstellt am 11.09.2012 um 19:19 Uhr von Kölner
@Bruddler
Stimmt, der Nubbel ist Eure Nightmare - er kommt ja jedes Jahr wieder!
@Nubbel
Eine 8 und dann ins PGW. Da wird denen schon geholfen.
Currywurst?
Erstellt am 11.09.2012 um 22:29 Uhr von Schwapau
Euch beiden ist nicht mehr zu helfen - so was nennt sich BRM - ich lach
mich kaputt...morgen ist bestimmt wieder ein Seminar...
Erstellt am 12.09.2012 um 03:09 Uhr von WeißerWolf
Einmall jammert ein Kölner Monatelang das er hier von einer gewissen spezie Mensch angegangen wird (ob berechtigt oder nicht mag ich nicht beurteilen) und nun macht er Selbiges, wenn auch auch auf andere Art. Möge er sich nicht mehr beschweren wenn´s wieder was auf den Hinterkopf gibt. Soll er lieber seine Betriebsratsseminare abhalten, da hat er einen Plan von weg. Andere Menschen verletzen steht ihm nicht, denn er hat den Sarkasmus nicht---------------auch nicht wenn er als Nubbel postet.
Ein Nubbel wäre es egal das eine brigitte ein Buch schreibt -------nicht egal ist es einem Kölner der sich von Zeit zu Zeit mal wieder ins Gespräch bringen will.
Nubbel, einmal neu sein, sich einmal im Beamtenforum auskennen, sachen von einem VW Bulli schreiben, die vor ungefähr 2 Jahren in einem anderem Forum so schon erwähnt wurden.
Diese Brigitte wird hoffenlich diese Buch schreiben und den Menschen zukommen lassen die es am meisten betrifft; egal ob diese Menschen hier noch posten oder nicht.
Ich bin nu wieder im Hintergrund; wie immer(werde das geschimpfe über mich lesen und nicht reagieren) und warte der Dinge die da kommen------Die Zeit ist immer noch die meine.
Erstellt am 12.09.2012 um 08:31 Uhr von Bruddler
Hallo WeißerWolf,
das sind ware Worte - für mich sind die beiden nicht Nubbel oder Kölner...die sind aus der Muppets-Show entlauften - zwar eine Beleidigung für Walldorf und Stadler, weil bei denen war mehr Substanz dahinter, aber man kann nicht viel erwarten.
In einem BR-Forum erwarte ich Kommentare zu Fragen, die mit Gesetzes-Texten hinterlegt und hinterfragt werden können. Da kann es auch mal sein, dass zwei bis drei Gesetze (BetrVG, SGB, PostPersRG usw.) kommentiert und nachvollzogen werden müssen.
Und das glaube ich, können diese zwei Möchtegern-BR´ler nicht.
Das tolle daran ist mal wieder, es sind zwei BRM von verdi - darüber bin ich dann schon sehr erschreckt, denn wenn sich das fortführt, dann brauche ich mir keine Gedanken über die Mitarbeiter bei den ehemaligen Postnachfolgeunternehmen zu machen.
Einen schönen Tag noch !
Erstellt am 31.03.2013 um 21:15 Uhr von Nubbel
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/der-personalrat/aktuelles/2013/03/beamte-muessen-geringerwertigen-dienstposten-nicht-akzeptieren.php