Folgende Sachlage: Wir haben einen Kollegen auf die Wählerliste aufgenommen (aktives und passives Wahlrecht) der bis 30.06.2022 freigestellt ist und danach nicht mehr für den Betrieb arbeitet. Jetzt wurden wir (Wahlvorstand) darauf hingewiesen, dass dies fehlerhaft sei und er nur ein aktives Wahlrecht - also wählen darf aber er darf sich nicht mehr für die Wahl aufstellen, da sein Arbeitverhältnis zum 30.06.22 endet. Die Wahl findet Anfang April statt. Ist dies richtig und wir müssen ihm das passive Wahlrecht entziehen - Wahlliste korrigieren?
Und falls der Kollege sich für die Wahl aufstellen lassen würde und gewählt wird, kann er dann wieder in den Betrieb "aufgenommen"/arbeiten , da als Betriebsratsmitglied wieder Kündigungsschutz besteht? Oder endet das Arbeitsverhältnis/Betriebsratsmitgliedschaft mit Ende der Freistellung?