Ein Mitarbeiter, der auf der Wählerliste steht hat einem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Das Vertragende liegt in 2023, aber ab dem 01.03.2022 wird dieser Mitarbeiter freigestellt. Hat derjenige noch ein aktives Walrecht? Danke
Erstellt am 24.01.2022 um 11:34 Uhr von celestro Kommt auf die Art der Freistellung an. Widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung ... danach richtet sich die Antwort.