Hallo Forum,

erstmalig wählen wir einen Betriebsrat. Eine Liste - Personenwahl.

Wir sind jetzt in der misslichen Lage, dass einem Kollegen der als Bewerber auf der Liste steht aus Einspargründen nach Einreichung der Liste gekündigt wurde.
Auch am Ende der Einreichungsfrist der Listen war er auf der Wählerliste mit passivem Wahlrecht.

Logischerweise hat er nach Abschluss der Wahl beginnend 6 Monate Kündigungsschutz.
Die Kündigung sollte also unwirksam sein.
Die ganze Sache liegt bereits beim Arbeitsgericht - also ein schwebendes Verfahren.

Damit nicht die gesamte Wahl angefochten werden kann, folgende Frage:
Unstrittig ist sicher, dass der Kollege sein passives Wahlrecht behält.
Trifft das aber auch auf sein aktives Wahlrecht in dieser Situation zu?

Danke für jede 'Rechtsberatung'

ZerberusXX