Hallo und Guten Tag! Ich habe folgende Frage:

Wir sind eine eigenständige Firma, ein Betrieb mit 70 Leuten.
Diese Firma gehört zu einer Gruppe eines großen übergeordneten Konzerns ( ein Zusammenschluß aus einigen verschiedenen Firmen, es gibt KEINEN Konzernbetriebsrat!!!)
Wenn nun ein Arbeitnehmer aus einer eigenständigen anderen Firma dieser Gruppe bei uns neu eingestellt wird, hat er dann automatisch ein passives Wahlrecht? Oder nur aktives Wahlrecht? Wir vom WV haben diesem NEUEN Mitarbeiter mit in die Liste genommen, mit dem Vermerk "wahlberechtigt, jedoch nicht wählbar!" Besteht hier Möglichkeit eines Einspruches???
Wenn nicht, wie können wir diesen begründen?
Aus dem Bauch heraus sagen wir, der neue Mitarbeiter hat KEIN passives Wahlrecht, da er noch kein halbes Jahr in dieser Firma beschäftigt ist.
Über rasche Antwort freue ich mich sehr!!!Vielen Dank!