Hallo,

ich habe eine kurze Frage zum Thema passives Wahlrecht. Wie verhält sich dies bei festangestellten MA ( > 6 Monate mind. betriebsangehörig), welche jedoch nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben? Gestern abend in der Anne Will-Sendung erklärte eine Betriebsrätin, dass ein Mitarbeiter im befristeten Verhältnis nicht in den Betriebsrat gewählt werden kann. Ist dem tatsächlich so? Ich ging eher davon aus, dass dieser MA sehr wohl gewählt werden kann (Voraussetzung passives Wahlrecht) und die BR-Zugehörigkeit halt vorzeitig mit Auslauf des Arbeitsvertrages automatisch endet??

Danke im Voraus für die Antworten.