Hat der Wahlvorstand einen Anspruch auf einen verschließbaren exklusiven Raum für die Zeit der Betriebsratswahl ? In unserem Hause sind spearate Räume knapp oder gar nicht verfügbar. Auf der anderen Seite wollen wir, der Wahlvorstand, einen Raum haben, wo wir ungestört und vertraulich zusammen kommen können und auch Wahlunterlagen verschliessen können. Steht uns dafür das Recht auf einen eigenen exklusiven Raum zu ?

VG Christian