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Abschließbarer Raum und Schrank

H
Halleljuhhah
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir gründen einen neuen Betriebsrat... Haben wir als Wahlvorstand Anspruch auf einen eigenen abschließbaren Raum oder kann der AG uns auch immer einen anderen Raum zuweisen?

Gleiche Frage bezieht sich auf einen abschließbaren Schrank... oder müssen/ können wir die Unterlagen bei uns behalten?

Noch eine letzte Frage: Können wir, sobald der BR gegründet ist, Einsicht in den Anstellungsvertrag unseres Geschäftsführers bekommen? Er ist angestellter Geschäftsführer und wir sind ein Tochterunternehmen...

Danke schon mal...

2.00305

Community-Antworten (5)

K
Kölner

20.02.2014 um 17:29 Uhr

Ruhiger musst ihr werden! Dringend Der Vertrag geht euch nix an

Abschließbarer Schrank muss sein.

Wie groß wird der BR? Je nach Lage gibt's auch einen eigenen Raum.

H
Halleljuhhah

20.02.2014 um 17:35 Uhr

...wir werden 5 Mitglieder sein. Da wir unseren AG kennen, sorgen wir gern vor:-)

K
Kölner

20.02.2014 um 17:37 Uhr

Eigener Raum könnte dann schwierig werden...

H
Halleljuhhah

20.02.2014 um 17:39 Uhr

Warum und worauf können wir uns beziehen?

G
gironimo

20.02.2014 um 19:21 Uhr

Der AG kann dem Wahlvorstand für dessen Sitzungen einen Besprechungsraum vorübergehend zur Verfügung stellen und klar, die Unterlagen müssen verschlossen aufbewahrt werden (Schrank).

Was dann für den BR "erforderlich" ist, ergibt sich aus den betrieblichen Begebenheiten.

Da würde ich sagen: Wählt erst einmal und dann beratet Ihr, was für Euch erforderlich ist. Eine entsprechende Forderung richtet Ihr dann an den AG. Als erste Beschaffungsmaßnahme vielleicht ein Kommentar zum BetrVG (z.B. Fitting), wo Ihr dann unter § 40 BetrVG nachlesen könnt, was alles unter "erforderlich" verstanden werden kann.

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