Hallo,

wir gründen einen neuen Betriebsrat...
Haben wir als Wahlvorstand Anspruch auf einen eigenen abschließbaren Raum oder kann der AG uns auch immer einen anderen Raum zuweisen?

Gleiche Frage bezieht sich auf einen abschließbaren Schrank... oder müssen/ können wir die Unterlagen bei uns behalten?

Noch eine letzte Frage: Können wir, sobald der BR gegründet ist, Einsicht in den Anstellungsvertrag unseres Geschäftsführers bekommen? Er ist angestellter Geschäftsführer und wir sind ein Tochterunternehmen...


Danke schon mal...