Eine Firma A mit ca. 40 Mitarbeitern ist 50:50 Joint Venture zweier größerer Firmen B & C. Der Standort der Firma ist in den Räumen von Firma B und bisher wurden die Mitarbeiter auch durch den Gesamtbetriebsrat von B vertreten.

Da nun aber 50:50 Joint Venture stellt sich die Frage, ob der Gesamtbetriebsrat von B noch zuständig sein darf - oder ob alternativ ein eigener Betriebsrat aufgestellt werden muss. Im aktuellen Betriebsrat von B ist kein Mitarbeiter von A vertreten, für die in Kürze anstehende Neuwahl möchte sich aber zumindest ein Mitarbeiter von A zur Wahl stellen.

Die Geschäftsführung von A und der Gesamtbetriebsrat von B haben diese Frage vor dem Arbeitsgericht vorgetragen - der zuständige Richter konnte nicht entscheiden und verwies auf das Bundesarbeitsgericht. Da eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes erst in mehreren Jahren getroffen werden könnte, haben sich also Geschäftsführung von A und Gesamtbetriebsrat von B geeinigt, dass die Mitarbeiter von A abstimmen sollen. Die Mitarbeiter von A wurden informiert, die Wahl (Gesamtbetriebrat oder eigener Betriebsrat) ist in Kürze.

Problem A: Was ist, wenn die Mitarbeiter zwar einen eigenen Betriebsrat wählen und sich dann keiner zur Wahl stellt ??? Eine spontane Umfrage unter den Kollegen hat ergeben, dass sechs Mitarbeiter evtl. bereit wären, für einen eignenen Betriebsrat zu kandidieren. Auch erweckt die Geschäftsführung von A nicht den Eindruck, sie wolle einen Betriebsrat verhindern.

Problem B: Was ist sinnvoller ? Die Vertretung durch einen großen Betriebsrat oder die durch einen kleinen ?

Bin auf Eure Meinungen gespannt.