Erstellt am 18.11.2013 um 07:11 Uhr von Emmelmann
Hm, Wahlwerbung per E-Mail. Sehr unpersönlich, oder meint ihr nicht? So nervig und unpersönlich wie Spamwerbung, die mir das hunderttausendeste Viagra verkaufen will.
Ich denke im persönlichen Kontakt, Vorstellung in den Abteilungen mit Übergabe eines Flyers (persönlich und nicht einfach nur ausgelegt) und kurzer Diskussion erreicht ihr mehr als mit einer E-Mail.
Oder morgens mit der Mannschaft vor das Werkstor stellen und dort seine Flyer verteilen, oder in der Kantine - und wenn ihr mehrere Werkstore habt, dann verteilt euch, oder arbeitet diese in ein paar Tagen ab.
Ich kann mich auch irren, aber ich würde Wahlwerbung nicht per E-Mail machen.
Erstellt am 18.11.2013 um 17:35 Uhr von pillepalleTR
Es könnte auch durchaus sein, dass der AG mit der "Ausrede" "Sicherheitsgründe" schlicht und einfach Wahlwerbung mit Hilfe seiner(!) Infrastruktur (Firmennetzwerk, Mailsystem etc.) verboten hat.
Erstellt am 18.11.2013 um 19:59 Uhr von EightBall
@Emmelmann: Da gebe ich dir recht, E-Mail ist unpersönlich, und bei uns gibt's nicht mal Viagra. :) Persönlich aufzutreten ist klar besser, aber das eine schließt ja das andere nicht aus.
@pillepalleTR: Ja, wir werden behindert, aber halt nicht aktiv. Es wird uns kein Weg versperrt, es wird nur einer nicht zusätzlich freigegeben. Hatte gehofft, da weiß vielleicht jemand mehr?
Erstellt am 19.11.2013 um 07:18 Uhr von Emmelmann
Habt ihr eine Liste aller Mitarbeiter in eurem Werk? Dann ist es ja einfach die Mailadresse selber zusammenzubasteln. Meistens Vorname.Nachname@firmenadesse.com
Erstellt am 19.11.2013 um 13:11 Uhr von pillepalleTR
...oder man investiert die Zeit statt fürs Basteln von Mailadresse, die wegen Buchstabendrehern eh zu 50% falsch sein werden, für die persönliche Ansprache.
Was ich mit meinem Beitrag weiter oben eigentlich sagen wollte: seid ihr sicher, dass sich das Verbot des AG "nur" auf die Verteilerlisten und nicht auch -oder vorallem- auf die Nutzung seiner Ressourcen bezieht? Möglicherweise möchte der AG dadurch ganz einfach auch nur das Lesen eurer Werbemails in der (von ihm bezahlte) Arbeitzeit verhindern?
Die Frage sollte vielleicht geklärt werden, bevor im großen Stil Werbung an welche Adressen auch immer verschickt wird.
Btw: ich persönlich sehe in diesem "Werbeverbot" für die einzelnen Vorschlagslisten/Kandidaten keine Behinderung durch den AG - weder "passiv" noch "aktiv" - so lange dieses Verbot für alle(!) gilt.