Wir haben bald unsere Betriebsversammlung um den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl zu wählen. Ist es erlaubt das auch die leitenden Angestellten ( Werksleiter und Operative Leitung ) sich hier zur Wahlstellen und / oder an der Abstimmung teilnehmen.


Zusatz nach der Antwort von Alter Hase:

Es geht um die Wahl zum Wahlvorstand. Nicht um die eigentliche Wahl in den Betriebsrat. Nur falls das ein Unterschied macht. Die Frage war etwas ungenau vormuliert. Sorry