Kandidaten bei BR-Wahl von Betriebsleitung
Wir haben in unserer Firma einen Betriebsrat gewählt. Jetzt im nachhinnein stellte sich herraus das einige der Kandidaten von der Betriebsleitung gesetzt wurden und jetzt auch gewählt sind. Gibt es da noch möglichkeiten Einspruch einzulegen oder dagegen vorzugehen?
Community-Antworten (11)
19.10.2007 um 09:50 Uhr
@Buddy, ob es dir das Wahlergebnis in den Kram passt oder nicht, man nennt es auch Demokratie...........
19.10.2007 um 10:08 Uhr
Aber Mona...hilft dem Kollegen auch nicht weiter.
Natürlich gibt es Möglichkeiten, die hier im Forum auch immer wieder diskutiert werden: Einfach in das Feld hier oben links "Stichwort / Problem suchen" die Worte BETRIEBSRAT ABWÄHLEN eingeben.
Oder hier: Gem.: §23 Abs.:1 BetrVG können mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beim Arbeitsgericht beantragen.
Aber das Arbeitsrecht hat hier (und das aus gutem Grund) sehr hohe Hürden gelegt.
19.10.2007 um 10:13 Uhr
@betriebsratten, du gibst also den Rat, dem gesamten BR den Tritt in den Hintern zu verpassen? Mit welcher Begründung? Tampi meint, dass "....einige Kandidaten....." (ganz normale wahlberechtigte Arbeitnehmer?) "....von der Betriebsleitung gesetzt wurden...." Dürfte wohl nur eine Vermutung sein, eine Vermutung, die aus Frust über das Wahlergebnis entstanden sein dürfte....... ;-))
Der Wähler hat entschieden, dass sich das Br-Gremium so wie es ist, zusammensetzt!
19.10.2007 um 10:24 Uhr
@betriebsratten Dein Tip ist auch nicht so das Wahre, mich würde mal interessieren, ob hier im Forum jemand ist, bei dem der BR nach §23 Abs.1 BetrVG abgewählt wurde!
19.10.2007 um 10:27 Uhr
@Frank B, interessante Frage..... :-))
19.10.2007 um 10:30 Uhr
interessante frage, die sicherlich keiner positiv beanworten wird :)
19.10.2007 um 10:40 Uhr
@Frank B Ich kenne einen, der einen Freund hat. Der wiederum hat eine Frau, die ein erwachsenes Kind mit in die Ehe gebracht hat. Die Tochter der Frau arbeitet in einer Subfirma einer grossen Firma. Diese hat eine Kollegin, deren Mann einen Freund hat in einem anderen Betrieb und Aufträge von einer Firma erhält, von der bekannt geworden ist, dass es ein §-23-er-BetrVG-Verfahren gegeben haben soll! Aber ganz genau weiss man es da auch nicht.
Ansonsten gibt es so etwas vielleicht bei Heini oder bei OBI oder Douglas! :-)
19.10.2007 um 11:13 Uhr
@kölner, echt klasse, phänomenal , stark, super, toll(grins). Deine Phantasie und Dein "Sarkasmus" fehlen hier einigen. Denn ab und zu tut dieser ganz gut.
19.10.2007 um 12:17 Uhr
.klasse, phänomenal , stark, super, toll...was ist die Steigerung von Superlativ es ist ja schon erstaunlich wie manche Egos von Forumsteilnehmern sich leicht begeistern lassen...
19.10.2007 um 12:38 Uhr
@Kölsch 1, neidisch? :-)))
19.10.2007 um 12:47 Uhr
@Mona-Lisa, ...ich denke die Gefühlslage ist eine andere;-)
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