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ist die Vertretung der Betriebsleitung wählbar???

B
bullet
Jan 2019 bearbeitet

Hallo,

bei uns sind natürlich auch BR- Wahlen. Jetzt hat sich ein MA in die Wählerliste eingetragen der unseren Betriebsleiter im Krankheitsfall oder wenn er im Urlaub ist vertritt. Dieser MA ist kein leitender Angestellter ist aber Zeichnungsberechtigt (er kann Dokumente unterzeichnen und bedingt Betriebliche Belange entscheiden) und ist mit unserem Betriebsleiter auch Privat eng befreundet. Im Organigramm unserer Firma ist dieser MA auch auf der selben Stufe mit unserem Betriebsleiter. Die Befürchtung ist, dass dieser MA, im Falle er würde gewählt werden, BR- Angelegenheiten an die Betriebsleitung weiterleiten (was man dann aber whrscheinlich nicht beweisen kann). Kann sich dieser MA als BR- Mitglied aufstellen, oder wie kann man das verhindern????

Danke

Bullet

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Community-Antworten (2)

D
derdermalwjlwar

23.03.2010 um 16:47 Uhr

Demnach hat er sich also nicht ' ... ind die Wählerliste eingetragen...', sondern er kandidiert!?

So wie Du das beschreibst, ist schon die Frage zu klären, ob er nicht doch Leitender ist.

I
Immie

23.03.2010 um 18:14 Uhr

und noch einmal...

@bullet Da es für eine Schulung zu spät ist, solltest du dir "Sachverstand" zur Unterstützung holen. Der WV muss prüfen, wer leitender Angestellter ist und entscheiden. Wenn du nicht weisst wer wahlberechtigt und wählbar ist... wer dann?

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