wählbar oder nicht
"Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören, oder in Heimarbeit Beschäftigte, die in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der/die ArbeitnehmerIn unmittelbar vorher einem anderen Betrieb des Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 Aktiengesetz) angehört hat."
So nun zu meiner/unserer Frage,bei uns in der Firma ist es so das wir einen Praktikanten eingestellt haben, in dieser Zeit und eine Sekretärin die in dieser Zeit gekündigt und nach einer weile wieder eingestellt wurde. Sind die beiden auch wählbar?
Community-Antworten (2)
22.02.2010 um 11:00 Uhr
Wenn der Praktikant seit 6 Monaten da ist... Ist die Sekretärin am Wahltag seit der Wiedereinstellung 6 Monate im Betrieb? Dass sie früher bereits schonmal da war, zählt nicht, da es nicht "unmittelbar vorher" war.
22.02.2010 um 20:50 Uhr
danke für die schnelle antwort.
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