"Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören, oder in Heimarbeit Beschäftigte, die in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der/die ArbeitnehmerIn unmittelbar vorher einem anderen Betrieb des Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 Aktiengesetz) angehört hat."


So nun zu meiner/unserer Frage,bei uns in der Firma ist es so das wir einen Praktikanten eingestellt haben, in dieser Zeit und eine Sekretärin die in dieser Zeit gekündigt und nach einer weile wieder eingestellt wurde.
Sind die beiden auch wählbar?