Erstellt am 27.08.2013 um 13:48 Uhr von Pjöööng
Im Gesetzestext ist von der Tagesordnung nicht die Rede. Fitting schreibt aber "... unter Mitteilung von Zeitpunkt und TO ...". Demnach wäre die Angabe der Tagesordnung wohl verpflichtend.
Dem Wahlvorstand wäre daher dringendst zu empfehlen, die Einladung zur Konst. mit einer Tagesordnung zu versehen.
Allerdings dürfte eine ohne Tagesordnung versandte Einladung zur Konst. nicht dazu führen, dass die Wahl des Vors. und des Stellvs. dort nicht vorgenommen werden kann, bzw. ungültig wäre, da sich dieses Wahl zwingend aus dem Gesetz ergibt.
Laut Fitting erfolgt auch die Wahl des Betriebsausschusses in der Konst. Da würde ich dazu tendieren, dass die Wahl des Betriebsausschusses nur zulässig ist, wenn sie in der TO aufgeführt ist.
Erstellt am 28.08.2013 um 07:54 Uhr von Tanzbär
Einladung
13.10.13
15:00 Uhr
Kantine
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Meint ihr, solch eine Einladung würde von irgendwem wahrgenommen werden?
Zumindest "zur konstituierenden Sitzung des BR" sollte doch dabei stehen. Und auch wenn das nicht extra als Tagesordnung gekennzeichnet ist, so ist es eine.
In der Tagesordnung steht doch auch nur, worum es geht.